Haben die Eltern recht aufs Azubi Geld vom Kind?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald Jemand (auch ein minderjähriges Kind) ein eigenes regelmäßiges Einkommen erzielt, muss er dieses für seine eigenen Lebenshaltungskosten - Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Freizeit... - einsetzen.

  • Solange der Sohn noch minderjährig ist/war, muss(te) er dem Vater also sein Azubi-Einkommen  zur Verfügung stellen, damit dieser davon - zusammen mit dem Kindergeld und dem Barunterhalt von dir - die Lebenshaltungskosten des Sohnes bestreiten kann.
  • Dein an den Vater zu zahlender Unterhalt für den Sohn reduziert(e) sich dadurch um die Hälfte seines Azubi-Einkommens.
  • Als Minderjähriger hat der Sohn selbst keinen Anspruch auf Bargeld.

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Ab seiner Volljährigkeit ist der Sohn dann in erster Linie selbst für seinen gesamten Lebensunterhalt allein verantwortlich.

Nur, wenn sein Ausbildungseinkommen und das Kindergeld für seine gesamten Lebenshaltungskosten nicht reichen würden, müssten die Eltern den Sohn noch unterstützen.

  • Dann wären ihm beide Eltern - also auch du - weiterhin unterhaltspflichtig.
  • Solange der Sohn noch beim Vater lebt, könnte dieser ihm seinen Unterhaltsanteil aber in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren.
  • Du müsstest dem Sohn deinen Unterhaltsansteil als Bargeld zur Verfügung stellen - und der Sohn dem Vater davon ggf. noch "Kostgeld" zahlen.

Der Sohn darf also zwar ab seinem 18. Geburtstag selbst über sein Einkommen verfügen, aber solange er noch im Haushalt des Vaters lebt...

  • braucht dieser nichts mehr kostenlos für den Sohn tun - weder einkaufen, noch Wäschewaschen, Saubermachen o.ä. ....,
  • hat der Vater das Recht, das Kindergeld für den Sohn für dessen anteilige Miete, Strom, Telefon... zu verwenden,
  • muss der Sohn sich selbst verpflegen - oder dem Vater die Mittel dafür zukommen lassen - entweder von seinem eigenen Einkommen  und/ oder dem Barunterhaltsanteil, der ihm dann ggf. noch von dir zusteht,
  • braucht der Vater weder Versicherungen noch andere Ausgaben für den Sohn zahlen...

bachforelle49  12.02.2016, 15:18

benenne bitte den Selbstbehalt des Auszubildenden genau, wenn ihm Ausbildungsbeihilfe (unterschiedlich, liegt ab bei einigen Berufen je nach Lehrjahr bei über 1000 Euro brutto), Kindergeld und dann noch Unterhalt zur Verfügung stehen. Schließlich gibt es beim Unterhaltzahler auch genaue Grenzen des Selbstbehalts, nämlich 880 Euro bei Arbeitslosen und 1080 Euro bei Erwerbstätigen. Ab welcher Zahl entfällt die Unterhaltszahlung?

DFgen  15.02.2016, 10:42
@bachforelle49

Ab welcher Zahl entfällt die Unterhaltszahlung?

Für den Unterhaltsempfänger gilt kein "Selbstbehalt", sondern ein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" - ist dieser gedeckt, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.

Bei einem minderjährigen Kind setzt sich sein Anspruch an die Eltern aus dem "Naturalunterhalt" (Betreuung, Essenszubereitung, Waschen, Putzen....) und dem "Barunterhalt" (Geld für Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, Freizeitgestaltung...) zusammen.

  • Der "Naturalunterhalt" entspricht als "Geldwert" dem des "Barunterhaltes".
  • Die Höhe des "Barunterhaltes" ist abhängig vom Einkommen der Eltern und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle".
  • Der Mindestbarunterhalt für ein 17-jähriges Kind liegt derzeit bei 355 Euro (und steigt mit dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils entsprechend an)
  • Einen für alle Kinder geltenden "Festwert" gibt es somit nicht...

Lebt ein minderjähriges Kind bei nur einem Elternteil, so leistet dieser den Naturalunterhalt und hat Anspruch auf Barunterhalt vom anderen Elternteil.

"Rechen-Beispiele":

- Würde der Sohn nichts verdienen, müsste die Mutter also mindestens 355 Euro an den Vater für dessen Ausgaben zahlen und der Vater dem Sohn Naturalunterhalt "im Wert von mindestens 355 Euro" leisten.

- Würde der Sohn 500 Euro netto verdienen, könnte er seine Fahrtkosten abziehen (bei Azubis pauschal 90 Euro). Den Rest (410 Euro) müsste er für seinen Unterhalt einsetzen. Da sich der Betrag je zur Hälfte auf beide Eltern aufteilen würde, stünden dem Vater die 410 Euro zur Verfügung - und die Mutter müsste 205 Euro weniger an den Vater zahlen.

- Würde der Sohn 1000 Euro netto verdienen, müsste er dem Vater davon mindestens 710 Euro zur Verfügung stellen - und dann bräuchte die Mutter keinen Barunterhalt mehr an den Vater zahlen. Der "Rest" - bis auf die Fahrtkosten - könnte der Sohn anderweitig verwenden....

  • Hätte der Sohn eine gut verdienende Mutter, die dem Vater deshalb 500 Euro an Unterhalt für den Sohn zahlen müsste (dann wäre auch der Naturalunterhalt des Vaters "mehr wert"), bliebe dem Sohn bei einem eigenen Einkommen von 1000 Euro somit rechnerisch auch nichts mehr übrig...

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Volljährige Kinder haben  - wenn überhaupt - nur noch Anspruch auf Barunterhalt, den sie dann selbst verwalten.

Aus den bisherigen Leistungen in Form von  "Naturalunterhalt" werden dann "Dienstleistungen", die bei Inanspruchnahme den Eltern entsprechend honoriert werden müssen.

fyssio 
Fragesteller
 15.02.2016, 11:18
@DFgen

Ich hab letztes Jahr den Vater 91€ an Unterhalt bezahlt. Dieses Jahr verdient der Sohn 100€ mehr in der Ausbildung. Heißt das, ich müsste den Vater noch 41€ bezahlen? Der Vater verdient aber wesentlich mehr wie ich, bezahlt nur Versicherungen und verpflegt das Kind nur mit Wäsche und Strom zu Hause. Was soll der Vater das Kind an barunterhalt bezahlen so etwa? Düsseldorfertabelle minus Hälfte Azubi Geld? Und das Kindergeld steckt er in der eigene Tasche schon jahrelang... Da streiten wir uns schon immer drum. 

DFgen  15.02.2016, 11:44
@fyssio

Das Einkommen des Vaters ist völlig egal - er leistet dem Sohn den "Naturalunterhalt" (Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen...), muss also von seinem eigenen Verdienst theoretisch garnichts für den Sohn einsetzen. 

Alles was Geld kostet (Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, Freizeit....des Sohnes), muss er von dem Barunterhalt begleichen, den er von dir erhält.

Da der Sohn nun ja selbst ein Einkommen hat, muss er das für seinen eigenen Unterhalt verwenden (- bis zu der Höhe, die sein Unterhalt insgesamt "wert" ist) also für den Naturalunterhalt und den Barunterhalt.

Wenn der Sohn nun 100 Euro mehr verdient, würde das bedeuten: die Hälfte dafür steht dem Vater zu (für seinen Naturalunterhalt) und die andere Hälfte dir (für deinen Barunterhalt). Praktisch umgesetzt gibt der Sohn die 100 Euro dem Vater und du zahlst dafür 50 Euro weniger Unterhalt.

Und das Kindergeld steckt er in der eigene Tasche schon jahrelang...

Das Kindergeld steht beiden Eltern je zur Hälfte zu - und das wird bei der Unterhaltsberechnung auch berücksichtigt.

  • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes an sich.
  • Dem anderen Elternteil wird dafür seine Hälfte auf die Unterhaltsleistungen angerechnet - er muss um die Hälfte des Kindergeldes weniger an "Unterhalt" an den anderen Elternteil zahlen, als es dem eigentlichen "Bedarf" des Kindes entspricht.

Beispiel:

Der "Mindestbedarf" eines 17-jährigen Kindes beträgt laut "Düsseldorfer Tabelle" derzeit 450 Euro.

Da dem barunterhaltspflichtigen Elternteil seine Hälfte des Kindergeldes angerechnet wird, muss er also (190/2 =) 95 Euro weniger an Unterhalt zahlen, also 355 Euro.


bachforelle49  15.02.2016, 17:19
@DFgen

bin nicht die Fragestellerin, die nach meinem Dafürhalten sehr diffus gefragt hat, bedanke mich aber für die umfassende Ausführungen.

An fyssio: was meinst du mit 91 Euro jährlich? Oder meintest du monatlich? Kennst du eigentlich die Düsseldorfer Tabelle?

fyssio 
Fragesteller
 15.02.2016, 22:12
@bachforelle49

Meine diffuse Frage war so gewollt, weil ich eigentlich nur wissen wollte ob der Vater einfach Geld einbehalten kann wenn er meint das Kindergeld reicht nicht für die Wäsche und das Essen. Die Antworten die daraus resultierten waren aber so interessant das ich mich auch bedanke bei allen die etwas vom Thema wussten. 

91€ sind natürlich monatlich gemeint. Klar weiß ich die die Düsseldorfer Tabelle, warum diese Frage? Wo unser Sohn noch zur Schule ging, habe ich 334€ monatlich an meinem ex bezahlen müssen. 

Der Vater leistet außer sein Haus und unser Sohn seine Pflichten erteilen nichts an Natural Unterhalt. Der Sohn kocht, putzt und wäscht alles selber. Er bezahlt sogar für sein eigenes Essen im Geschäft. Und darf zu Hause nicht mitessen. Ich sehe es so das mein ex seine Pflichten nicht nachkommt. Und mein Sohn die Birnen aus der Lampe dreht wenn er nachts das Licht vergessen hat aus zu machen. Und das ist nur ein Beispiel was sich da zu Hause abspielt. 

Ich bin mir klar geworden an welche Richtlinien man sich halten muss, aber Kinder werden oft missbraucht was sie an den Eltern bezahlen "müssen". Und geschiedene Eltern reden doch fast nie vernünftig miteinander, missbrauchen auch hier die Höhe an Unterhalt sehr leicht. 

Ps Deutsch  ist nicht meine Muttersprache so wenn Missverständnissen auftreten, frage ruhig weiter. 

Wenn er über 18 ist, musst du das Geld ihm überweisen, der Vater hat kein Anrecht mehr darauf. Wenn er aber trotzdem noch bei seinem Vater wohnt, kann der Vater eine Art "Miete" verlangen, damit er bei Ihm wohnen darf. Jedoch hat er kein Zugriffsrecht auf sein Konto.

Wenn er unter 18 ist, steht dem Elternteil bei dem er wohnt, das Kindergeld zu. Dafür muss das Elternteil Ihn versorgen und die Ausbildung, etc. zahlen.

Aber Geld darf er trotzdem nicht einfach so nehmen. Das ist Diebstahl und kann man anzeigen. Warum zieht er denn nicht zu dir?

fyssio 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:24

Genau!  Sein Vater bezahlt nix an der Ausbildung, kassiert das Kindergeld weil der Sohn unter 18 ist. Er kann nicht zu mir weil es zu weit von der Ausbildung ist. Diebstahl ja, meine ich auch. Danke!

bachforelle49  12.02.2016, 15:23
@fyssio

das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei welchem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also wohnt.. Mit der Steuer ist es genauso (Steuerantrag). Logischerweise wird bei der Unterhaltsberechnung das Kindergeld zur Hälfte geteilt bzw. verrechnet. Das hat aber nichts mit der Ausbildungsbeihilfe zu tun, die u.U. bei über 1000 Euro liegt (je nach Beruf)

ich hatte das glück, das ich von meinem azubi-gehalt nichts zu hause abgeben musste und trotzdem mit nahrung und wohnraum versorgt wurde. jedoch musste ich für kleidung selber aufkommen. bei meinem sohn hab ich das genauso gemacht. wenn die situation so unerträgllich ist, sollte dein sohn zu dir ziehen und von papa unterhalt verlangen. seine kontoen sollte er natürlich vor zugriff durch den vater schützen.

an sich sollte der azubi aber auch von sich darauf kommen, das bett und dusche, sowie versicherungen nicht gratis sind und von selbst anbieten etwas zu bezahlen.

evtl. hat der vater zu wenig geld und möchte es nicht sagen.

da soltlen sie alle an einen tisch setzen udn darüber sprechen. am ebsten nimtm man jeamnd dazu, der das gespräch moderiert

fyssio 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:30

Wir hoffen das das Jugendamt uns in 4 Wochen weiter hilft....

Verstehe die Frage nicht.

Was isst der Sohn denn nun? Wer bezahlt das?  Wer hat das Sorgerecht?

Wie weit leben die Eltern auseinander? 

fyssio 
Fragesteller
 11.02.2016, 15:21

Antwort gerade erläutert. Eltern haben gemeinsames Sorgerecht. Wir wohnen 20 km auseinander. Ich bezahle fürs Essen wenn er bei mir ist.

webya  11.02.2016, 15:22
@fyssio

und wie oft ist das? täglich? 1mal in der Woche?

fyssio 
Fragesteller
 15.02.2016, 11:22
@webya

1x die Woche kommt er zu mir. 5x die Woche isst er auf der Arbeit. 1x sollte er beim Vater essen bekommen aber das passiert nicht immer. Oft wird es als Strafe benützt.

webya  15.02.2016, 13:49
@fyssio

Er wird ja nicht an 5 Tagen in der Woche alle Mahlzeiten in der Firma einnehmen. 

Bei dir wird er ja auch nur eine Mahlzeit einnehmen, oder? 

Also die meiste Zeit ist er ja wohl bei seinem Vater. Hier sollte eine Absprache getroffen werden, wie viel Kostgeld er abzugeben hat.