Habe vergessen Wasser abzudrehen . wer zahlt?

8 Antworten

Das kann die Vermieterin mit ihrer Versicherung abklären. Denke aber du musst selbst dafür geradestehen.

Der Schaden ist durch dich entstanden. Da zahlt die Gebäudeversicherung der Vermieterin nicht. Wenn du nicht in der Lage bist, den Schaden zu bezahlen und das nehme ich mal an, wenn du keine Haftpflichtversicherung hast, dann bleibt die arme Frau wohl auf den Kosten sitzen.

http://www.tippscout.de/mieter-haftpflicht_tipp_2671.html

Sie kann dich aber auf eine Schadensersatzzahlung verklagen, so dass du irgendwann, wenn du mal zu Geld kommst, die Summe begleichen musst und zwar noch, ich glaube bis zu 30 Jahre nach rechtskräftigem Urteil. Einfach auf schnelle Verjährung hoffen, ist also nicht

DerHans  26.02.2014, 17:31

Da die Gebäudeversicherung Neuwertentschädigung zahlt, ist diese als erstes in Anspruch zu nehmen.

Außerdem gilt der Grundsatz EIGENVERSICHERUNG vor FREMDVERSICHERUNG

Dummie42  26.02.2014, 17:33
@DerHans

Und nochmal. Geht das auch auf deutsch? Was genau heißt das?

DerHans  26.02.2014, 18:50
@Dummie42

Ist das etwa türkisch?

Dummie42  27.02.2014, 11:04
@DerHans

Wenn man z.B. den Begriff Neuwertentschädigung noch nie gehört hat, ja. Dass sie ihr Fachchinesisch anpassen müssen, wenn sie sich nicht unter ihresgleichen befinden, vergessen leider immer viele Spezialisten jeglicher Sparte.

Im übrigen habe ich bei einem Bekannten, der auf Mietnomaden reingefallen ist, die auch Schäden am Gebäude verursacht haben, in dem sie bei Auszug einfach das Wasser laufen ließen, erlebt, dass seine Versicherung ihm keinen Pfennig gezahlt hat.

Ohaa das wird ein teurer Spaß. Laufe dich schon mal warm.

Warum sollte die Gebäudeversicherung überhaupt zahlen wenn es einen Verursacher gibt? Fang schon mal an zu sparen.

DerHans  26.02.2014, 17:32

Da die Gebäudeversicherung Neuwertentschädigung zahlt, ist diese als erstes in Anspruch zu nehmen.

Außerdem gilt der Grundsatz EIGENVERSICHERUNG vor FREMDVERSICHERUNG

Hallo,

immer der Verursacher !

gruß

DerHans  26.02.2014, 17:30

Da die Gebäudeversicherung Neuwerftentschädigung zahlt, ist diese als erstes in Anspruch zu nehmen.

Außerdem gilt der Grundsatz EIGENVERSICHERUNG vor FREMDVERSICHERUNG

Dummie42  26.02.2014, 17:32
@DerHans

Geht das auch auf deutsch?

IGEL999  26.02.2014, 18:13
@Dummie42

Auf Deutsch?

Es zahlt die EIGENE Haftpflichtversicherung vor der Gebäudeversicherung. Fahrlässiges Eigenverschulden will ich hier aber nicht ausschließen.

IGEL999  26.02.2014, 18:18
@IGEL999

Mein Kommentar oben ist falsch, ich kann's aber nicht mehr bearbeiten. Hier neu:

Auf Deutsch?

Die Versicherung des Eigentümer (Gebäudeversicherung) zahlt, bevor die EIGENE Haftpflichtversicherung eingreift. Wobei die GebV. sich ihr Geld wieder holt.

Fahrlässiges Eigenverschulden will ich hier aber nicht ausschließen. Kann sein, dass deine Haftpflicht sich weigert.

DerHans  26.02.2014, 18:52
@IGEL999

Genau für das fahrlässige Eigenverschulden hat man die Haftpflichtversicherung ja.