Habe Ich wirklich falsch geparkt?
Hi. Ich habe meiner Meinung nach richtig geparkt, aber natürlich, wie mein Glück es so will, habe ich einen "netten" Brief nach Hause bekommen in dem steht, dass ich gegen eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, die lautet wie folgt : Sie haben nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt.
Wie man auf den Fotos sehen kann, stehe ich zwar am linken Fahrbahnrand, aber DEUTLICH hinter einem PARKPLATZ-Schild. Es handelt sich hierbei auch um eine Einbahnstraße !! Jetzt kommen einige und sagen : WO HASTN DIE BILDER HER ? Ja. Ich hab die Bilder gemacht, als ich ausm Laden zurückkam und den Strafzettel sah, da hab ich die Bilder geknipst, weil ich mir ziemlich sicher war und bin, dass ich Richtig geparkt habe.
Jetzt lautet meine Frage ob ich tatsächlich richtig geparkt habe und ob es sich lohnt gegen die Schriftliche Verwarnung zu spielen ?? ( es sind 15 € Verwarnungsgeld, ok mag zwar nicht viel sein, aber trotzdem bestehe ich auf meinem recht. )
Ich hoffe , dass ich die Situation nicht zu kompliziert dargestellt habe und dass die Frage schnellstmöglich beantwortet wird :))
8 Antworten
wenn du dort wie der silberne rechts geparkt hättest, wäre es in ordnung, so wie du stehst nicht.
du blockierst einen stellplatz und behinderst den silbernen beim rausfahren.
zahl die 15 euro und merk es dir fürs nächste mal
so wie ich es auf dem Bild erkenne, sind die Parkplätze alle schräg zur Strasse eingezeichnet und du stehst paralell zur Strasse. somit stehst du nicht AUF einem erlaubten und markierten Parkplatz sondern auf der Einfahrt zu einem Parkplatz, die dazu gedacht ist, vor dem Einparken die Geschwindigkeit zu drosseln, ohne den Verkehr auf der Fahrbahn zu beeinträchtigen. Wie gesagt, so sehe ICH das anhand des Fotos
lt StVo §12
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen , wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Das klingt für mich danach, dass du links parken darfst, wenn es eine gekennzeichnete Einbahnstraße ist.
Du stehst in Fahrtrichtung verkehrt, (statt am rechten am linken Fahrbahnrand) der Vorwurf ist okay.
Zudem blockierst Du den anderen parkenden der richtig steht, und Du stehst mit einen Rad auf dem Gehweg.
Alles nicht erlaubt, nimm diesen einen Vorwurf hin und parke beim nächsten mal einfach richtig, oder lebe halt mit weiteren eventuellen Verwarnungen.
Stimmt, Einbahnstraße hab ich überlesen.
Der TE steht trotzdem dort unter aller Sau, und blockiert andere die dort parken.
Du darfst hier Parken, das ist richtig. Aber schräg. Und weiter von der Straße weg. Du stehst also hier falsch. Das ist die Ordnungswidrigkeit. Ob du nun zahlen musst kann ich dir nicht beantworten. Denn du hast ja falsch geparkt, allerdings ist der angegebene Grund schwammig/falsch.
Hm, allerdings schrieb er, dass es eine Einbahnstraße ist - und dort darf auch links geparkt werden.
Ich denke aber auch, das er hätte schräg parken müssen. ;)