Habe ich Fahrerflucht begangen ohne es zu wissen?

6 Antworten

Wenn das gerade eben erst, oder höchstens vor wenigen Stunden passiert sein könnte , solltest Du mit dieser Memo vorsichtshalber besser mal zur Polizei gehen zwecks Sachverhaltserörterung und Hinterlegung Deiner Kontaktdaten , falls Du tatsächlich glaubhaft unbemerkt ein anderes Auto geringfügig beim rangieren auf einem Parkplatz touchiert haben könntest.

Damit setzt Du Dich zwar nun in ein gewisses Risiko , aber allgemein kann dieser Vorschlag Dir bei tatsächlich unbemerktem Kontakt mit lediglich geringem Sachschaden durchaus den Hals gegenüber einem Straftatvorwurf " Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort " grundlegend noch retten.

Wenn :

- der Sachschaden nur sehr gering war

- Du Dich freiwillig binnen max. 24 Stunden selbst bei der Polizei zum möglichen Vorfall meldest, bevor die von sich aus Dich als Verursacher-/in ermittelten

- Du damit in nachlaufender Ermittlung und Vorzeigung Deines Fahrzeuges glaubhaft darlegen könntest, eine mögliche ( geringfügige ) Touchierung eines nebenstehenden FZG tatsächlich nicht bemerkt zu haben / haben zu können / müssen,

Kannst Du durch rechtzeitige Selbstmeldung bei der Polizei durchaus einer Erhebung eines möglichen Strafantrages ( unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) vorbeugen.

Nimm' die angeheftete Memo von Deinem Auto dazu mit zur Polizei und führe sie als Grund für Deine Selbstmeldung an.

Nachtrag :

dieser Vorschlag natürlich nur gesetzt der Möglichkeit, dass Du an dir selber Zweifel dahingehend hegst, in einem Parkvorgang oder während einer Vorbeifahrt nicht doch ein fremdes Fahrzeug mit Deinem FZG berührt haben zu können.

Du musst doch wissen, ob du jemand mit deinem Auto touchiert hast oder nicht.

Wenn nicht, dann kannst du den Zettel wegschmeißen, da wollte sich jemand nur einen Scherz erlauben oder dich ärgern.

Anhand des Kennzeichens kann jeder herausfinden, wo das Fahrzeug versichert ist und dann dort Ansprüche geltend machen.

Hallo wenn du ein anderes Fahrzeug angefahren haben sollst muss ja bei dir irgendwo eine Beschädigung zu sehen sein.

Nur die Polizei kann anhand deines Kennzeichen rausfinden wer du bist.

Hast du den Zeugen angerufen und was will der überhaupt?

Wenn der ein Zeuge ist und sich so darum bemüht seine Nase in andere Angelegenheiten zu stecken soll er dir die Nummer geben von dem anderen Fahrer.

Dann kannst du den fragen ob er was gemerkt hat.

Vielleicht verarscht dich auch einer,denn wenn er dir die Nummer des anderen Fahrers nicht geben kann,ist das sowieso gegessen.

Allerdings würde ich schon merken ob ich einen anderen Wagen streife oder sowas.

Klar können sie das, indem sie das der Polizei melden, kann der Halter des Fahrzeuges ermittelt werden und dessen Versicherung muss bei Schäden zahlen.

Ob der Halter auch eine Straftat begangen hat, das ist die andere Frage, die über den Zeugen geklärt wird, sofern er den Fahrer des Fahrzeuges gesehen hat.