Habe ich ein Recht auf meine Kinderfotos?

11 Antworten

Hallo abc1234ld

Das kommt darauf an wie die Bilder vorliegen.

Du hast das Recht am eigenen Bild, da du keinen Vertrag unterschrieben hast mit dem du diese Recht übergibst und dies auch nicht mündlich zugesichert hast zu zusammen mit deiner Mutter die Rechte an der Information auf dem Bild.

Das physische Objekt gehört aber deiner Mutter, hier kannst du keine Herausgabe verlangen, sollten die Bilder allerdings als Datei vorliegen kannst du eine Kopie von diesen über das Recht am eigenen Bild verlangen.

Im wesentlichen argumentierst du dann, dass du der Anfertigung der Fotos niemals explizit selber zugestimmt hast und damit deine Rechte niemals an deine Mutter abgetreten hast.

LG

Darkmalvet

vogelstation  14.01.2017, 19:54

diese antwort ist falsch. weder an den physischen , noch an den digitalen bildern hat der ts ein anspruch an die mutter. er hat kein recht an den bildern der mutter.

furbo  15.01.2017, 09:47
@Darkmalvet, UserMod Light

Trifft nicht zu. Der § 38 KunstUrhG legt lediglich eine Rechtsfolge bei Verstößen gegen den § 22 KunstUrhG fest. Er kann nicht auf jeglichen Besitz von Fotos angewandt werden. 

Nemesis900  14.01.2017, 19:56

Das was du dort beschreibt hat nichts mit dem Recht am eigenen Bild zutun.

KunstUrhG §22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Dort geht nur um die Veröffentlichung der Bilder und nicht das man ein Anrecht auf eine Kopie der Bilder hat.

Darkmalvet, UserMod Light   14.01.2017, 20:00
@Nemesis900

Anhand der Veröffentlichungsrechte habe ich nicht argumentiert, sondern anhand des Urheberrechtes selbst.

Überleg mal, wenn es wirklich nur das von dir zitierte Gesetz gäbe, dann könnte ein Spanner Fotos von jedem machen wie er will und niemand könnte etwas tun solange er die nur für sich behält.

Dem ist aber nicht so.

Nemesis900  14.01.2017, 20:09
@Darkmalvet, UserMod Light

Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht sind schon wieder zwei völlig unterschiedliche Dinge die deine erste Argumentation völlig Unsinnig macht. Benenne doch einfach den Gesetzestext mit Paragraph der dieses Recht beinhalten sollte.

Dein Beispiel mit einem Spanner bezieht sich auch nicht auf das was ich sage. Das wäre über den StGB §201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verboten und hat damit auch nichts zutun (und auch dort hätte man nur das Recht auf eine Löschung/Vernichtung der Bilder und nicht auf eine Herausgabe)

Darkmalvet, UserMod Light   14.01.2017, 20:11
@Nemesis900

https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/recht-am-eigenen-bild-verstoss-unerlaubte-veroeffentlichung-verbreitung-unterlassungsanspruch-schadensersatz-hoehe/

Darüber hinaus dürfen
Sie die Löschung oder Herausgabe des Fotos oder Videos verlangen.


https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/38.html


Der Verletzte kann statt der Vernichtung verlangen, daß ihm das Recht
zuerkannt wird, die Exemplare und Vorrichtungen ganz oder teilweise
gegen eine angemessene, höchstens dem Betrage der Herstellungskosten
gleichkommende Vergütung zu übernehmen.

Nemesis900  14.01.2017, 20:23
@Darkmalvet, UserMod Light

Dabei muss es um einen "Verletzten" gehen wie es im Gesetzestext heiß. Das heißt das trifft nur zu wenn es sich um widerrechtlich hergestellt Aufnahmen handelt. Einfache Kinderfotos sind aber keine widerrechtlich Hergestellten aufnahmen.

Darkmalvet, UserMod Light   14.01.2017, 20:30
@Nemesis900

Das heißt das trifft nur zu wenn es sich um widerrechtlich hergestellt Aufnahmen handelt.

Das ist ja gerade der Kern meiner Argumentation.

Ich argumentiere, dass wenn er nicht gefragt wurde als die Fotos erstellt wurden sondern seine Mutter ihn wie es bei Kindern üblich ist einfach fotografiert hat, die Aufnahmen nicht rechtmäßig seiner Mutter gehören.

Diesen Umstand, dass Kinder nicht explizit gefragt werden soll er ausnutzen um Rechte an diesen Bildern einzufordern.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass er damit im vollen Umfang Recht bekommen wird, aber es besteht durchaus eine realistische Chance, dass ihm im Rahmen eines Vergleichs Kopien oder Abzüge zugesprochen werden.

furbo  15.01.2017, 09:44

Nicht ganz richtig, um nicht zu sagen:"falsch".

wenn deine Mutter dir die Fotos nicht rausgeben will kannst du nichts machen , niemand kann sie zwingen dazu ........... aber vielleicht haben andere Verwandte noch welche , frag da doch mal rum ...... meistens Großeltern , Tanten oder so ...... hat dein Vater keine ?

Sie kann zwar nein sagen, wenn du nach den Fotos verlangst aber man kann sie fragen bzw. Die Bilder Anfordern, warum nicht. Ich glaube aber weniger das du sie fragst, da euer Verhältnis ja mehr als schlecht ist. Kennst du jemanden der noch Kontakt mit deiner Mutter hat, und das auch kein schlechten ?
Vielleicht kann diese Person ja was machen.
Viel Glück 🍀👍

nein es sind die fotos deiner mutter und sie muss dir garnichts geben. selbst ein gericht kann dir da nicht weiter helfen. du kannst zu ihr gehen und fragen ob du abzüge haben darfst, die du ihr dann bezahlst.

Darkmalvet, UserMod Light   14.01.2017, 20:24

Das stimmt nicht so ganz, nach Paragraph 38 KuG könnte er die Bilder verlangen, wenn er ihrer Anfertigung nicht zugestimmt hat:

https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/38.html

Wenn sein Ziel nur ist Kopien zu bekommen, dann hat er zumindest Chancen einen Vergleich zu bekommen, bei dem ihm Kopien/Abzüge, die er selbst bezahlen muss zugesprochen werden und sie ihre Bilder behalten kann.

vogelstation  14.01.2017, 20:28
@Darkmalvet, UserMod Light

auweia. lass die finger von gesetzen. das hat damit garnichts zu tun. es wird zu keinem vergleich kommen. er hat keine ansprüche an seine mutter, weder auf physische bilder, noch auf kopien vielleicht digitaler fotos. er kann nicht einmal beweisen, dass die mutter fotos hat.

Darkmalvet, UserMod Light   14.01.2017, 20:34
@vogelstation

das hat damit garnichts zu tun. es wird zu keinem vergleich kommen. er
hat keine ansprüche an seine mutter, weder auf physische bilder, noch
auf kopien vielleicht digitaler fotos.

Und das begründest du wie ?

Ich habe in meinem Kommentar eine Aussage mit Begründung vorgelegt, dein Kommentar besteht im wesentlichen nur aus einer reinen Aussage.

Reine Aussagen stehen gegenüber begründeten Aussagen immer schlecht da.

Welche Begründung lieferst du um deine Aussage zu untermauern ?

vogelstation  14.01.2017, 22:24
@Darkmalvet, UserMod Light

nun ich sagte ja bereits, deine "begründung" ist grober unsin, da sich mit deiner geannten "begründung" keine herleitung irgendwelcher rechte auf fotos ergibt. das ist nicht möglich. das gesetz bezieht sich auf andere dinge.

die begründung ist wie sie ist. das kind hier, hat keinen anspruch auf fotos die seiner mutter gehören. man kann keine rechte am besitz anderer erwerben, einfach nur, weil das eigene gesicht darauf ist. das einzige was es verbieten kann, ist das die fotos veröffentlicht werden, mehr nicht.

was es nicht gibt, kann man auch nicht erfinden. das kind darf fragen und wenn mutti sagt: nein, dann ist es eben so.. egal ob in physischer form oder in digitaler form. keine chance.

das recht an den fotos hat immer der fotograf.

sie dürfen nur nicht ohne dein einverständnis veröffentlicht werden