Habe ich ein Recht auf eine Kopie meines Arbeitsaufhebungsvertrages?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habe ich nicht das Recht, eine Abschrift des Vertrages zu bekommen?

Doch, hast Du. Dieses Recht müsstest Du dann ggf. klageweise durchsetzen. Anspruchsgrundlage dürfte hier etwa § 810 BGB sein, wonach Du zumindest ein Einsichtsrecht in das Original des Aufhebungsvertrages hast.

Andererseits dürfte der Vertrag Dir gegenüber auch erst wirksam sein, wenn Dir gegenüber die Annahme erklärt wurde, insoweit setzt § 623 BGB die Schriftform voraus.

Wäre wirklich super, wenn jemand antworten könnte der sich wirklich in der Materie auskennt.

Es soll Rechtsanwälte geben. Die verdienen Geld mit Rechtsauskünften und sie haften auch für die Richtigkeit.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:53

Danke.

Ja, von diesen Anwälten habe ich auch schon gehört. :-)

Ich wollte mich nur erstmal absicheen und informieren, bevor ich (erneut) einen Anwalt kontaktieren muss.

Vielen Dank für die Paragraphen. Wirklich sehr hilfreich.

Meines Wissens hast du schon ein Recht darauf. Setz dich am Besten mit deiner Gewerkschaft und/oder einem

Anwalt zusammen.

Ein erstes Beratungsgespeäch beim Anwalt ist übrigens kostenlos - und bei so etwas reicht meistens auch ein Anruf oder Brief des Anwalts. Das kostet auch nicht viel für die Sicherheit die du dir wünschst.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:49

In Ordnung, dann werde ich das wohl machen müssen.

Ich hatte so gehofft, dass ich das ganze nun hinter mir habe...

Danke

tjoern  29.07.2015, 11:49

Zumal du den Aufhebungsvertrag ja auch für die Meldung bei der Arbeitsagentur brauchst. Die solltest du übrigens auch machen, auch wenns nur ein paar Tage sind - es geht um den Versicherungsschutz!

SiViHa72  29.07.2015, 11:49

So weit so gut, ABER: die Erstberatung kostet in BRD ca 200€!! also bitte Vorsicht mit so vollmundigem Gerede.

jurafragen  29.07.2015, 11:52
@SiViHa72

die Erstberatung kostet in BRD ca 200€

Nein, was eine Erstberatung kostet, kann frei ausgehandelt werden. Die Frage ist relativ einfach, ein Arbeitsrechtler wird sie sicherlich ohne irgendwo nachzusehen beantworten können.

Wenn ich früher in der Schule BRD geschrieben hätte, dann hätte mir mein Lehrer das mit der Bermerkung "Wortwahl" als Fehler angestrichen. Und mit was? Mit Recht.

Bitterkraut  29.07.2015, 11:53

Ein erstes Beratungsgespäch beim Anwalt ist kostenlos? Also ich kenne keinen Anwalt, der umsonst arbeitet.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:55
@Bitterkraut

Ich kenne leider auch keinen der das umsonst macht. Da ich zuvor auch schon für Gespräche mit Anwälten zahlen musste, wollte ich diesesmal nur sicher gehen, das ich auch wirklich eines brauche.

Naja, komm wohl wieder nicht drumrum... geht halt doch ins Geld... 

DerHans  29.07.2015, 11:55

Das erste Gespräch beim Anwalt ist keineswegs kostenlos. Anwälte dürfen überhaupt nicht kostenlos beraten. Das wäre nur über einen Beratungsgutschein des Amtsgerichts möglich. DANN zahlt man aber immer noch 10 €

So etwas macht man immer 2x im Original. Für den Chef einen, und einen für den Angestellten..

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:46

Ja, aber wenn ich nur ein Original habe... habe ich dann auch ein wirkliches Recht auf ein zweites Schreiben? (Original/Kopie)

Rockuser  29.07.2015, 11:48
@aegztre

Du hast das Recht auf eine Ausfertigung des Vertrags. Mit Originalunterschrift vom Chef.

Rockuser  29.07.2015, 11:53
@Rockuser

Wenn Du noch eine Kopie möchtest, dann Kopiere dein Dokument bei der Post, Rossman, EDEKA oder sonst wo.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:57
@Rockuser

Ja, was soll ich denn kopieren... Ich habe ja nichts... :-)

SiViHa72  29.07.2015, 11:59
@Droitteur

Also Du hast ein unterschriebenes Exemplar? Unterschrift Chef, Unterschrift Du? Dann ist doch alles okay. Dann kriegst Du nicht noch eine Kopie vom Exemplar des Chefs.


dein Exemplar und das des Chefs sind doch  exakt gleich. Oder sollten es zumindest sein.. sonst hättest Du nicht unterschreiben sollen. Und dann wären wir wieder bei einem Anwalt.


Irgendwie ist das missverständlich insgesamt. (Deine Info insgesamt)

Rockuser  29.07.2015, 12:00
@aegztre

"Ja, aber wenn ich nur ein Original habe."

Das habe Ich falsch verstanden.

Bitterkraut  29.07.2015, 12:02
@aegztre

Was meinst du mit "nur ein Original"? Wenn du eine Ausfertigung hast, wo ist dann dein Problem? Die kannst du selber kopieren. Ist ja deine.

Bitterkraut  29.07.2015, 12:04
@Rockuser

Nö, hast du nicht. Ich hab das jetzt auch so verstanden, daß der FS eine Ausfertigung hat, jetzt blicke ich auch nicht mehr durch...

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:05
@SiViHa72

Entschuldigt, das war sehr blöd formuliert.

Ich hätte schreiben sollen, dass nur ein Original existiert.

Kein Zweites und keine Kopie davon.

Dieses eine Dokument befindet sich auch nicht in meinem Besitz.

Mir wird nun weder dieses Original noch eine Kopie davon ausgehändigt...

Sorry nochmals.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:06
@Bitterkraut

Entschuldigt, ich habe es unten richtig gestellt. Mein Fehler...

Bitterkraut  29.07.2015, 12:16
@aegztre

Dann fordere eine Ausfertigung (keine Kopie) mit Originalunterschrift des Vertragspartners an.

Rockuser  29.07.2015, 12:18
@Bitterkraut

So, nun mal was generelles.

Wenn man doch irgendetwas schriftlich macht, mit einem Vertragspartner, ist es doch Üblich, das am Ende der Verhandlung, beide Seiten den Ausgehandelten Vertrag bekommen.

Das ist Vom Mietvertrag über Arbeitsrecht bis zum Verkauf eines Autos so. Also, Gleiches Recht für Alle. Du solltest also nicht nach einer Kopie fragen, sondern nach deinem Original!!

Droitteur  29.07.2015, 12:26
@aegztre

Rückt man trotz Nachfrage nicht heraus? Warum macht denn jemand so etwas 0.0 Immer diese Leute..

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:33
@Bitterkraut

habe ich, aber genau das wird ja verweigert...

Muss ich wohl doch schnellstmöglich zum Anwalt. Ich schaue mal, ob ich einen Termin bekomme.

Vielen, vielen Dank euch allen! :-)

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:34
@Droitteur

Ich frag mich eher, warum ich nicht gleich darauf bestanden habe...

Das Dummheit aber auch immer weh tun muss... :-)

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:35
@Rockuser

Ich habe jetzt (nach mehreren Anrufen und Mails) nocheinmal eine Mail geschrieben und werde jetzt trotzdem schonmal einen Anwalt kontaktieren.

Danke dir! : )

Natürlich hast du das Recht eine Ausfertigung zu erhalten. Darauf hättest du sofort bestehen müssen.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:51

Danke.

Wie gesagt, ich habe versäumt sofort darauf zu verstehen. Das das ein sehr blöder Fehler war ist mir bewusst.

Wenn mir nun aber mein Recht verwährt bleibt, was heißt das dann?

Gleich zum Anwalt?

DerHans  29.07.2015, 11:53
@aegztre

Dann müsstest du das tatsächlich einklagen. Aber auf dem Arbeitsgericht wäre das kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 11:56
@DerHans

ok dankeschön

Man sollte immer eine Kopie verlangen.

Ein Arbeitsvertrag ist doch auch in zwei Ausführungen.

Es ist mir unverständlich warum man nicht direkt zwei Exemplare hatte; vielleicht war es Absicht.

Das Recht auf Einsicht in den Originalvertrag hast Du.

aegztre 
Fragesteller
 29.07.2015, 12:37

Danke...

Ja, ich hätte gleich darauf bestehen sollen... Verstehe selbst nicht, warum ich das nicht sofort gemacht habe.