Habe ich das Stoppschild missachtet?
Hallo Liebe Community, Ich habe eine Frage zum Stoppschild. Gestern würde ich aus dem Verkehr gewunken, da ich ein Stoppschild missachtet habe/haben sollte.
Es war an einer T- Kreuzung und es war kein Auto in Sicht. Außer das auf dem Parkplatz mit den Polizisten, das ich leider nicht gesehen habe.
So ich habe wirklich nicht an dem Stopschild gehalten, sondern ich bin sehr langsam gefahren, dann bis zur Kreuzung und habe ganz kurz für den Blick rechts links gestoppt. Der Polizist sagte ich habe nicht richtig gestoppt ich sei weiter immer noch etwas gerollt. Das möchte ich auch wirklich nicht abstreiten, dafür habe ich mir in der Situation einfach keine Gedanken gemacht. Ich fahre seit 16 Jahren unfallfrei Auto. musste nun ein Bußgeld bezahlen, bzw ich durfte nicht bezahlen weil Polizisten wohl kein Bargeld annehmen dürfen, ich müsse nun auf Post warte. Aber ist es nun so, dass wirklich alle Räder stoppen müssen und man dort länger stehenbleiben muss. Ich verstehe das ein einfaches Abbiegen nicht ok ist, aber ein leichtes Rollen und das bei einer leeren Straße ist schon etwas das mich 35€ oder so kostet?
Vielen Dank Liebe Freunde für die kostenlose Rechtsbelehrung, die ich von dem Polizisten nicht annehmen wollte weil ich doch bisschen sauer war. Wahrscheinlich zu unrecht.
11 Antworten
Ja die haben leider Recht, du musst komplett zum Stillstand kommen,
Aber das sind natürlich echte Korinthenkacker
bei einem Stopschild hat man zu HALTEN erst dann kannst unter Beachtung der Verkehrslage weiterfahren.
wenn ich halte, sind alle 4 Räder im Stillstand :-)) ist das bei dir anders? :-o
bei einem Achtung-Schild brauchst nicht Anhalten-Stoppen, das Fahrzeug kann rollen und dann weiterfahren
Hallo PublicSubway
Bei einer Stopptafel müssen die Räder stehen.
Gruß HobbyTfz
Also ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man komplett zum Stillstand kommen muss. Also keine Rollbewegung mehr.
§ 41 (Vorschriftzeichen) Abs 1 StVO:
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Anlage 2 (zu § 41 Abs 1)
Zeichen 206 (Stopschild). Die Erläuterungen dazu sagen folgendes aus:
- 1.
- Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
- 2.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
- 3.
- Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
Also bezahlen und fertig.
Dann wäre dann nur ein Achtungsschild und kein Stoppschild