Habe ich Anspruch auf Grundsicherung, wenn ich noch bei meinen Eltern lebe?

5 Antworten

Deine Erkrankung / Behinderung müsste dauerhaft sein,du dürftest deinen Lebensunterhalt durch deine Behinderung nicht selber sichern können !

Du müsstest also eine volle dauerhafte Erwerbsminderung haben und deinen Unterhaltsbedarf nicht sichern können.

Dann bestünde unter Umständen ein Anspruch auf Grundsicherung bei voller dauerhafter Erwerbsminderung,wenn die Unterhaltspflichtigen kein Brutto Jahreseinkommen von über 100 000 € hätten.

Du müsstest dann so wie ein junger Erwachsener ab 25 im SGB - ll ( ALG - 2 ) behandelt werden,dann stellt man nämlich seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar.

Dir müsste dann angenommen der derzeit volle Regelsatz von 404 € zustehen und dazu dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),der wird aus der Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt berechnet.

Die Eltern hätten dann auch über das 25 Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld,wenn die Behinderung vor dem 25 Lebensjahr aufgetreten ist.

Wenn die Eltern dann selber keine Sozialleistungen bekommen würden,dann sollten die Eltern dir das Kindergeld nicht selber aushändigen bzw.überweisen,denn dann würde es vom Sozialamt auf deinen Bedarf angerechnet,weil es dann als dein Einkommen zählen würde.

Gemäß §41 SGB XII (Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch) ist man unter folgenden Vorrausetzungen in der Grundsicherrung im alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung unter folgenden Aspekten anspruchsberechtigt:

-Dauerhaft volle Erwerbsminderung

-vollendung des 18. Lebensjahres

-Notwendiger Lebensunterhalt kann nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen bestritten werden.

Gemäß §43 Abs. 5 SGB XII bleiben die Unterhaltsanprüche, die du gegen deine Eltern hast unberücksichtigt, sofern deren Jahreseinkommen unter 100.000€ liegt

Da du aber keinen eigenen Haushalt führst, wirst du wahrscheinlich nur der Regelbedarfstufe 3 (324€/mon.) zugeordnet. (§§28, 42 SGB XII, Anlage zu §28 SGB XII)

Für mich klingst du ein bisschen wie jemand, der einfach am glücklichsten zu Hause in seinem Zimmer ist und gerne bei den Eltern lebt (was ihnen möglicherweise auch gefällt) - in die Welt rausgehen, arbeiten und alles....nöööö, bloß nicht!!! Ich kanns dir nicht verdenken und vielleicht hast du beim Psychodoktor so gut simuliert, dass er dich als "schwer psychisch krank" (depressiv?) einstufte - kann ihm auch ein bisschen egal sein, er denkt an sich und sein Einkommen, an sein Leben halt (hat ja lange studiert, die Abschlüße in der Tasche und der Rubel rollt für ihn).

Ich möchte dich nur etwas warnen - wenn du mit 18 als "schwer psychisch krank" nach draußen gehst zu Ämtern und Behörden, wirst du diesen Stempel schwerlich wieder los und das kann dir vielleicht mal später im Leben, wenn eine Chance auf dich zukommt (und das passiert bei den meisten Menschen ein paarmal), den Weg zu dieser versperren.

Ob das die Grundsicherung wert ist...? Und das sowieso nur für "eine gewisse Zeit"?

Da du noch minderjährig bist (bekommen deine Eltern noch Kindergeld für dich?) und zu Hause keine Miet- und sonstigen Kosten hast - sehe ich eher schwarz mit Grundsicherung. Es sei denn, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, aber ich vermute mal, deine Eltern haben ein Haus (worin es dir gut gefällt) und genügend Einkommen. Dh. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse deiner Eltern wären in diesem Fall ausschlaggebend.


Hast Du einen Ausweis oder einen Grad der Behinderung? Nur, weil man krank ist, hat man das nict automatisch.

Ich denke, für Dich käme eher Sozialhilfe in Anspruch - google mal danach.

Was heißt denn schwer?

Ich denke das liegt dran wie schwer wirklich und wo du wohnst und sowas, was deine sonstigen Einkünfte sind.