Hab ich ein Recht auf den günstigeren Preis?

8 Antworten

Nein, du hast kein 'Recht' auf eine Preisminderung. Es ist dein Problem zu welchem Preis du die Couch erwirbst bzw. den Kaufvertrag abschließt. Der Kaufvertrag ist durch deine Zustimmung zum Angebot zustande gekommen oder durch die Zustimmung des Verkäufers zu deinem Angebot die Couch zu erwerben. Daraus ergibt sich der Anspruch des Möbelhändlers auf den Kaufpreis.
Dass die Ware noch nicht geliefert und der KP noch nicht (voll) gezahlt wurde ist hierbei nicht relevant. Selbst wenn die Couch am nächsten Tag reduziert würde, hast du einen Kaufvertrag über den vollen Preis geschlossen und von dem kannst du dich nicht so einfach lösen.

Eine Anfechtung käme auch nicht in Betracht, da kein Anfechtungsgrund gegeben ist.

Das ist einfach ein klassischer Fall von 'Pech gehabt'. Wenn der Markt dir aus Kulanz einen Preisnachlass gewährt, dann ist das so, aber das ist keine Leistung, zu der er verpflichtet wäre.

Einen Anspruch darauf hast du nicht.

Du hast die Couch für den Preis erworben den du gesehen hast und in dem Moment auch für gut befunden hast.

Wenn der Händler die Couch nun im Preis reduziert, dann ist er nicht verpflichtet diesen Preis an die Kunden weiterzugeben, die die Ware vorher schon gekauft haben.

Wenn, dann nur Kulanz.

Du hast schließlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag unterschrieben. Dabei ist es unerheblich, wann die vereinbarte Zahlung folgt.

Du kannst nur auf Kulanz hoffen und hast kein Anrecht auf eine Preisreduzierung.

Der geschlossene Vertrag gilt.

Du hast den Vertrag unterschrieben und die Couch zum angegebenen Preis gekauft.

Preisminderung nur auf Kulanz.

Ausser das ganze ist online geschehen. Dann kannst vom Vertrag einfach zurücktreten und die billigere Couch kaufen.