Grundstückspflege Pflicht?
Guten Tag
Ich habe vor in naher Zukunft ein Haus mit Grundstück ca, 2000 m² zu erwerben. Derzeit wohne ich in einer kleinen Siedlung wo die anliegende Nachbarschaft ca. alle 3 - 5 Tage Ihren Rasen mäht und Pflegt.
Da ich als Kind auf dem Land aufgewachsen bin, mit einem Haus das anliegenden Nachbarn hatte war der Garten Naturbelassen und wurde ca. 3 - 5 mal im Jahr gemäht.
Das Grundstück das ich erwerben möchte hat einen großen Garten mit Obstbäumen der derzeit recht verwildert ist. Ich würde gerne wenn es soweit ist etwas "aufräumen" jedoch auch naturbelassen lassen. Mit Büschen, höherem Gras und was dazu gehört.
Bin ich also verpflichtet wenn ich Eigentümer bin den Garten regelmäßig zu mähen, bzw. Blätter und das abgefallene Obst zu beseitigen?
Danke vielmals
4 Antworten
Solange alles auf deinem Grundstück bleibt, haben die Nachbarn rechtlich keine Handhabe. Wenn du aber mit deinen Nachbarn auskommen möchtest, solltest du das Grundstück in Ordnung halten und nicht verwildern lassen.
da wirst du ein problem bekommen. die anderen werden da kein höheres gras sehen, sondern unkraut, das sich in der nachbarschaft aussehen kann.
es gitb das nachbarschaftsrecht, das einen sagt, was man beachten muss.
zudem ist aber auch entscheident, wie die gärten rundherum aussehen, staubsaugen die nachbarn ihre rasen, werden sie sagen, das du damit ungeziefer anziehst, was durchaus vorkommen kann.
Soweit ich weiß, nicht zwingend. Aber nur, solange du dadurch keine Gefahr und/oder Versöße gegen Vorschriften der öffentlichen SIcherheit begehst. Zb Im Winter Fußwege zu deinem Haus eisfrei halten, Büsche, die öffentliche Gehwege überwuchern stutzen, morsche Bäume fällen, damit beim nächsten Sturm nich jemand erschlagen wird. Sowas eben.
Der Nachbar darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden
§ 910 BGB
hier:
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2009/Heft06/2009_06_S_121-131.pdf