Grundstückskauf als Gemeinderat?
Wenn ein Gemeinderat in seiner Gemeinde ein Grundstück mit Gaststätte erwirbt, steht seit Jahren leer, kann er juristisch ein Problem bekommen ?
3 Antworten
Es kauft nicht der Gemeinderat sondern die Gemeinde, der Gemeinderat und evtl. noch andere Räte müssen den Kauf nur genehmigen.
Die Gemeinde ist dann genauso in der Haftung und Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer wie jeder Immobilieneigentümer auch.
Die Frage, die sich die Gemeinde stellen lassen muss, welche Verwendung sie für eine leer stehende Gaststätte hat, was der BPlan über die weitere Verwendung sagt und ob hier Steuergelder verschwendet werden. Die Konzession für die Gaststätte ist ja vermutlich erloschen, also ist es ein leerstehendes Gebäude.
wenn er aus seiner stellung keine insidervorteile zieht, nicht
dann ist er ein normaler mensch, der ein grundstück kauft
wenn nicht er das in der gemeinde ist, der bestimmt, dass sie nicht kauft, nicht
wenn das alles wirklich 100% legal läuft, ist es auch in ordnung
.... nein, warum sollte er?
Er darf ja auch Milch kaufen und Auto fahren, so zumindest hier bei uns.
Danke, wenn die Gemeinde gefragt wird ob sie kaufen will/kann und dies verneint dann darf es keine Probleme geben?