Grundstückserschließung Rechtsprechung?

4 Antworten

Ich möchte mein Grundstück erschließen,  B-Plan steht

Aha. Und was bitte sagt der Bebauungsplan bezüglich der zwingend notwendigen Erschließung aus?

Problem die Zufahrt erfolgt über einen Privatweg der 5 Parteien gehört, 3 Partei wollen, zwei stellen sich absolut quer.

Das Wegerecht ist nicht als Hebel für die Erschließung zu missbrauchen. Wenn die Eigentümer des Privatweges einer Erschließung über den Privatweg nicht zustimmen, und es keine andere Methode der Erschließung für die gefangenen Grundstücke gibt, dann sind die Grundstücke ausschließlich für diejenigen Eigentümer wirtschaftlich nutzbar, deren Grund bereits erschlossen ist und *über* deren Grund eine Erschließung der gefangenen Grundstücke möglich ist. Genau aus diesem Grund (u.a.) sollte man von solchen Geschäften auch die Finger lassen.

Wie soll das mit der Erschliesung geregelt werden? Wie kommt Strom, Wasser, Gas, Abwasser Telefon und Fernsehkabel auf die Grundstücke? Das wird doch im B Plan schon geregelt sein. Ist auch unsinnig den BPlan zu haben, wenn die Zufahrt nicht geklärt ist. Das hätte die Gemeinde schon vorher abklären sollen. Das dem das Landratsamt auch noch zugestimmt hat ist der 2. Fehler. Du brauchst einen neuen BPlan mit einer anderen, geregelten Zufahrt sonst wird das nichts.

Für dieses  Grundstück muss es doch bisher ein Zufahrtsrecht gegeben haben. Sonst hätte man ja mit dem Hubschrauber fliegen müssen.

Wenn es ein Wegerecht über die anderen privaten 5 Besitzer gab, so ist das dann auslegung der Richter. Wenn es hier keine Vereinbarung gab, dann können die 2 Blockierer dein Projekt verhindern. Es gibt kein Gericht, das einen Privaten enteignet, damit ein anderer Privater sich die Kohle abschöpft. Viel genug zahlen, dann wirds schon.

Erschließungsentscheidungen sind Sache der Stadtverwaltung bzw Stadtplanung