Grundsicherung - Kontoauszüge nachreichen, für die ich bezahlen muss?

2 Antworten

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Wenn du deine Kontoauszüge nicht mehr lückenlos vorlegen kannst,dann reiche die ein die du hast und wenn die nicht ausreichen,dann musst du dir von deiner Bank einen Nachweis über die zu zahlende Gebühr pro Auszug holen und ein zinsloses Darlehen dafür beantragen,wenn du es dir nicht leisten kannst !

Das zählt zu deiner Mitwirkungspflicht und wenn du dieser nicht nachkommst,wird keine Leistung gezahlt bzw.der Antrag nicht bearbeitet,bis du es nachgeholt hast.

taxus87 
Fragesteller
 01.05.2015, 20:45

...und das Darlehen müsste ich wie das Wort schon sagt irgendwann zurückwahlen?

isomatte  02.05.2015, 06:35
@taxus87

Korrekt !

Das sind dann in der Regel 10 % deines Regelsatzes,bei einem Single z.B. 399 €,also 40€ pro Monat.

Solltest du also 8 Kopien mal 5 € benötigen,dann würde das sicher in einem Betrag von deinen laufenden Leistungen abgezogen.

Aber hier wird sicher erst einmal geprüft werden,ob du diesen geringen Betrag nicht anderweitig besorgen kannst,also aus Vermögen oder von Familie oder Freunden leihen.

isomatte  11.05.2015, 07:52
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

densch1248  19.07.2018, 20:31

ist aber schon asozial, dass das zurückgezahlt werden muss.
Denn im prinzip ginge es auch ohne kontoauszüge.
Und wenn die vom Jobcenter unbedingt die Kontoauszüge von vor Ewigkeiten wollen, dann sollten die doch auch die Kosten dafür tragen!

isomatte  20.07.2018, 08:05
@densch1248

Ohne Nachweise geht es eben nicht und Kontoauszüge von vor 3 bzw.6 Monaten hat jeder in der Regel zur Hand, dann muss man halt etwas Ordnung in seine Unterlagen bringen, dann passiert so etwas auch nicht !

Das man Nachweise benötigt, weiß jeder der das erste mal einen Antrag stellt und das gilt dann auch für Folgeanträge.

densch1248  20.07.2018, 14:15
@isomatte

Ja NAchweise. Aber Kontoauszüge?
Sorry wenn ich 7 Konten mit Kontostand 0 Euro (und das locker schon 4 Jahre) habe, dann heb ich den ganzen Papiermüll doch nicht auf.

isomatte  20.07.2018, 17:54
@densch1248

Wie will man den Nachweise über evtl.vorhandenes Vermögen erbringen, wenn nicht mit aktuellen Kontoauszügen oder z.B. einem Sparbuch ?

Selbst wenn du 10 Konten hättest du da wäre nichts vorhanden, müssen aktuelle bzw.Nachweise rückwirkend für 3 bis 6 Monate erbracht werden.

Keiner sagt das man seine Kontoauszüge 4 Jahre oder länger aufbewahren muss und schon gar nicht wenn über so lange Zeit keine Eingänge oder Abgänge stattgefunden haben.

Ein normaler Mensch würde diese Konten schon lange gekündigt haben, denn in der Regel zahlt man dafür Geld, da kann man es gleich aus dem Fenster werfen.

Ja, das verstieße gegen deine Mitwirkungspflicht. LG

taxus87 
Fragesteller
 01.05.2015, 12:15

Also bin ich verpflichtet, alle Kosten für die Kontoauszüge selbst zu tragen? Und wenn ich mir das nicht extra leisten kann?

Elfi96  01.05.2015, 12:21
@taxus87

Ja, würde ich so sehen. Die Kosten entstehen dir schließlich aufgrund deiner lückenhaften Kontoauszugssammlung. LG

Elfi96  01.05.2015, 12:46

Ich habe noch mal was im Netz  gefunden. Vllt hilft es dir! Nach dem Text zu urteilen, kannst du vllt drum herum kommen, zu viele deiner Sozialdaten dem JC preis zu geben. 

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=1332

LG

taxus87 
Fragesteller
 01.05.2015, 20:52
@Elfi96

Vielen Dank! Das ist echt interessant! Demzufolge wäre ich nicht verpflichtet, die Kontoauszüge zuzuschicken?! Die letzten drei Monate sehe ich ja ein, aber für die zurückliegenden 12 Monate sollte das Amt schon triftige Gründe bzw Beweise haben, das ich etwas unrechtes getan haben soll. Das hieße also wenn ich dort hinschreibe, dass sie mir erst triftige Gründe für soweit zurückliegende Kontoauszüge liefern müssen, komme ich dann trotzdem meiner Mitwirkungspflicht nach, wenn ich alle anderen nachgefragten Unterlagen zusende?!?!

Elfi96  02.05.2015, 00:46
@taxus87

Ja, würde ich auch so sehen. LG und allesGute.