Grundgesetz Artikel 7 [Schulwesen] Frage?

2 Antworten

War ich noch nie drauf gestoßen, interessant.

Bin in Wikipedia fündig geworden:

Im Deutschen Kaiserreich (bis 1918) bezeichnete das Wort "Vorschule"
eine Schulform, die von der 1. bis zur 3. Klasse reichte. Sie konnte
anstelle der Grundschule besucht werden, war ein Jahr kürzer und
bereitete aufs Gymnasium
vor. Ihr Besuch kostete erhebliche Gebühren, sodass er den
wohlhabenderen Bevölkerungsschichten vorbehalten war. Dadurch hatten die
Kinder aus diesen Schichten einen Vorteil in der weiteren höheren
Bildung (Gymnasium, Universität). In der Weimarer Republik wurden die Vorschulen deshalb abgeschafft.

Noch heute findet sich im Art. 7 Abs. 6 des Grundgesetzes der Satz "Vorschulen bleiben aufgehoben", der aus der Weimarer Reichsverfassung
übernommen wurde. Der Satz bezieht sich auf die privaten Vorschulen,
die auf den Besuch des Gymnasiums vorbereiten sollten. Sie wurden 1920
durch die kostenlose staatliche Grundschule ersetzt. Vorschulen sollen
nach heutigem Sprachgebrauch auf die Grundschule vorbereiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorschule

Schon wieder Feierabend bei Google und Wikipedia? ;)

"Noch heute findet sich im Art. 7 Abs. 6 des Grundgesetzes der Satz "Vorschulen bleiben aufgehoben", der aus der Weimarer Reichsverfassung
übernommen wurde. Der Satz bezieht sich auf die privaten Vorschulen,
die auf den Besuch des Gymnasiums vorbereiten sollten. Sie wurden 1920
durch die kostenlose staatliche Grundschule ersetzt. Vorschulen sollen
nach heutigem Sprachgebrauch auf die Grundschule vorbereiten
."

Lg Susan