Grunderwerbsteuer voll oder nur aufs Grundstück?
Hallo,
wir möchten uns ein Einfamilienhaus bauen lassen. Dafür wurde ende April mit einer Baufirma ein Werkvertrag abgeschlossen(ohne Grundstück). Zwei Monate später haben wir einen privaten Grundstück SELBER gefunden und vor kurzem direkt vom Grundstückbesitzer gekauft(KEIN Bezug zu Baufirma).
Nun ist heute ein Prüfschreiben aus Finanzamt gekommen. Es soll geprüft werden, ob es nur fürs Grund oder auch für die (noch nicht vorhandene) Immobilie gezahlt werden soll. Dazu gibt es ein Fragebogen. In dem wird unter anderem gefragt ob es dezeit schon ein Werkvertrag vorhanden ist und seit wann ein Angebot der Baufirma vorliegt.
Bedeutet das, dass ich jetzt auch der Grunderwerbsteuer für das Haus zahlen soll? Obwohl der Werkvertragabschluss und Grundstückkauf mit Abstand von 2,5 Monaten und von verschiedenen Anbieter durchgeführt wurden?
Ich weis, dass es bei einer anderen Reihenfolge (erstmal Grundstück kaufen und später Hausvertrag abschlissen) nicht der fall ist. Wie sieht es bei mir aus?
3 Antworten
Das Finanzamt möchte natürlich von Haus und Grundstück.... . So wie es aussieht, wird es aber nur für das Grundstück. Ihr solltet euch von der Baufirma sicherheitshalber bescheinigen lassen, dass diese keinen Bezug zum Grundstückseigentümer oder zum Verkauf haben. Noch besser ist es, wenn Ihr zusätzlich etwas habt, was belegt, dass dieses Grundstück selbst gefunden wurde. Zum Beispiel eine Inserat oder einen Ausdruck aus ImmoScout oder wo Ihr es gefunden habt. Das sollte dann reichen.
ja, an der Stelle des Amts würde ich solche Aussagen auch nicht beachten. Aber in meinem Fall kann Bauamt bestätigen, dass ich das Grundstück nach dessen Hinweis gefunden habe und dass die Baufirma damit nichts zu tun hat. Ich werde hoffen, dass der Finanzamt mit solcher Erklärung zufrieden geht.
Da Ihr das Grundstückl ohne Haus gekauft habt, braucht Ihr auch nur für das Grundstück zu zahlen. Das Haus wird mitberechnet, wenn es beim Kauf auf dem Grundstück steht. Das ist bei Euch aber noch nicht der Fall.
Nicht nur, wenn ein Zusammenhang zischen Bauträger und Grundstückserwerb besteht, sieht das Finanzamt das ganze nur als Steuergestaltung und die ist unerheblich. Die Steuer fällt also auf das gesamte Konstrukt an.
In Ihrem Fall brauchen Sie nur auf den Grunsstückspreis die Grunderwerbsteuer zahlen.
Die Bescheinigung des Bauträger ist nicht sehr aussagekräftig, da die Vermutung des Finanzamts ja ist, dass der Bauträger in die ganze Sache mitverstrickt ist.