Grudlose Post vom JobCenter

11 Antworten

Dir wird hier vielfach geraten, die Sache telefonisch zu klären. Das mach auf keinen Fall!

Entweder machst Du gar nichts - oder schriftlich. - Am Telefon kann man Dir sonstwas erzählen, und das kannst Du niemals nachweisen.

Prüfe mal genau, ob der Absender tatsächlich ein Jobcenter ist (vergleiche das mit der Anschrift, die Dir im Internet gezeigt wird. Möglicherweise macht einer mit Dir einen üblen Scherz und will sich totlachen, wenn Du an die angegebene Adresse Deine Unterlagen schickst.

Dein Vermögen musst Du ja nur offenlegen, wenn Du Leistungen vom Jobcenter beziehen willst. - Weil Du das aber gar nicht willst und auch gar keinen Antrag gestellt hast, würde man Dir mangels Mitwirkungspflicht keine Leistung gewähren. (Ich weiß, meine Worte lesen sich absurd - absurd ist aber ja die ganze Angelegenheit.)

Die Frage ist ja auch: Unter welcher Beweispflicht solltest Du sein? Dass Du niemals einen Antrag auf Leistung gestellt hast und deshalb Dein Vermögen nicht offenlegen willst? - Ist doch auch idiotisch.

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Du schreibst "Mädchenname". - Warst Du verheiratet und bist jetzt geschieden? Oder bist Du noch verheiratet, aber getrennt lebend? - Vielleicht liegt da ja "der Hund begraben", und Dein Ex- oder Noch-Ehemann hat Hartz IV beantragt.

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Weil die Sache so mysteriös ist, hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

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Möge sich die ganze Angelegenheit in Luft auflösen.

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cyracus  15.10.2013, 04:02

Falls sich jemand einen üblen Scherz erlaubt hat, und falls Du ahnst, wer das sein könnte (oder auch, wenn Du keine diesbezügliche Ahnung hast), geh damit zur Polizei und erstelle Strafanzeige gegen Unbekannt.

Gegen "Unbekannt" deshalb, weil Du niemanden fälschlich verdächtigen darfst. Damit würdest Du Dich wiederum strafbar machen. Die Polizei wird Dich dann fragen, ob Du jemanden in Verdacht hast. Wenn das zutrifft, kannst Du Deinen Verdacht äußern. Es wird dann entsprechend ermittelt, um herauszufinden, ob der "Unbekannt" diese Person ist.

Schreib eine Mail oder rufe dort an, entweder ist das ein Irrtum oder jemand ist zu neugierg.

Schreibe ihnen doch ein schönes Briefchen und teile ihnen mit das Du weder Leistungen beantragt hast noch welche beziehst, Deinen Mädchennamen schon vor Hundert Jahren abgelegt hast und sie Dir doch mal bitte erklären möchten wie sie auf dies schmale Brettchen kommen.

Möglicherweise Betrug?

Ein Sachbearbeiter steht da eigentlich immer drauf (im Kopfbogen meistens).

Davon mal abgesehen können die alle zumindest deinen Datensatz einsehen, dazu braucht es nur den Namen und die BG-Nummer.

Ich würd die da wenigstens fragen, ob das Schreiben echt ist. Wenn es das ist, müsstest du ohnehin persönlich hin, am Telefon erteilen die seltenst Auskunft, und ohne irgendeinen Abgabeschein bist du im Fall der Fälle schlecht dran, weil du keine Nachweise hast, was unternommen zu haben (Einzelverbindungsnachweis reicht wie ich feststellen musste nicht aus...)

Du kannst völlig locker bleiben. Das Schlimmste, was das Jobcenter Dir antun kann, ist Dir die Leistungen zu streichen xD

Wenn Du nett bist, rufst Du dort aber an und versuchst die Sache aufzuklären. Sollte nicht allzu schwierig werden.... Und nein, es gibt natürlich keinerlei rechtliche Grundlage, die Dich als Unbeteiligte dazu verpflichten würde, Deine finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Jobcenter offen zu legen.

DerHans  13.10.2013, 18:39

Dort anrufen, kann man sich sparen. Das nervt nur.