Gilt Tätigkeiten in der Arbeit zu vergessen als Arbeitsverweigerung (Ausbildung)?

5 Antworten

"Arbeitsverweigerung" und "Aufgaben vergessen" sind zwei Paar Schuhe und sind nicht miteinander vergleichbar.

Es kommt auf die jeweilige Situation an.

Das kommt auf die Tätigkeit an. Wenn die vergessene Tätigkeit so essentiell für den Arbeitserfolg ist, das einem das auffallen müsste, dann wäre das Vergessen grob fahrlässig bis vorsätzlich, somit gefährlich. Wenn es eine eher unbedeutende Tätigkeit war, dann ist das leichte Fahrlässigkeit und hat keine ernsthaften Konsequenzen für Dich.

Man muss ihnen Vorsatz unterstellen bzw. nachweisen.

KaterKarlo2016

Zur Vollständigkeit was sind das für Tätigkeiten die vergessen worden sind. Ich denke nicht.

Arbeitsverweigerung ist eine Vorsatzhandlung.