Gilt man, wenn man sein Fahrrad schiebt, noch als Radfahrer oder Fußgänger?

4 Antworten

Fußgänger.

In der StVO ist auch ganz klar von "Fahrrad fahrenden Personen" und nicht von "Radfahrern" die Rede. :)

Qurious 
Fragesteller
 13.06.2018, 21:43

Dankeschön

Als Fußgänger.

"Klassisches" Beispiel: Wer auf einem Zebrastreifen die Straße mit dem Rad fahrend überquert, hat keinen Vorrang vor dem Straßenverkehr, wer sein Rad aber schiebt, hat Vorrang.

Als "Fahrrad" Es heißt mit dem Fahrrad fahren durch die Fußgängerzone ist verboten
als Beispiel Schieben gilt als Fußgänger.

Mit Gruß

Bley 1914

Man gilt als fußgänger