Gilt LKW-Fahrverbot auch für Zugmaschinen?

6 Antworten

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Grob gesagt, Jeder Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht muss es einhalten.
Aber es gibt auch Ausnahmen.
Fahrzeuge: Nicht nur für LKWs - schon die steuerliche Einstufung kann entscheidend sein! Ausnahmen: Ausnahmegenehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen gibt es für den Kombiverkehr Schiene+Straße und Schiff+Straße sowie für leicht verderbliche Waren. siehe mal hier , PDF Datei :
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF

punkrockboy 
Fragesteller
 04.01.2010, 17:43

Danke, genau da stehts ja!

Jedoch: Wie müssen Zugmaschinen eingestuft werden? Die Mehrzahl von ihnen ist ja – wie ihr Name besagt – nur zum Ziehen von Gütern in Anhängern oder Aufliegern konstruiert. Gehören sie trotzdem zu den Lastkraftwagen? Und wie verhält es sich mit den Mischtypen, die nicht nur als "Zugpferd" ausgelegt, sondern zusätzlich auch mit einer eigenen Ladefläche ausgestattet sind? Das sind Knackpunkte, die viele Transporteure vor Rätsel stellen. Lösen wir das Rätsel erst einmal für Sattelschlepper der üblichen Bauart – also für "Sattelzugmaschinen", wie sie in der Sprache der Juristen heißen. Und Achtung: Nicht etwa als "Sattelzug", sondern als "Sattelkraftfahrzeug" bezeichnet diese Sprache die Kombination des Schleppers mit einem Auflieger. Was das im Blick auf das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bedeutet, geht aus einer Verwaltungvorschrift zu Paragraph 3 der StVO hervor. Sie erläutert, dass ein "Sattelkraftfahrzeug zur Lastenbeförderung" als "Lastkraftwagen" einzustufen ist. In einfache Worte für die Praxis übersetzt, besagt das alles: n Erst die Verbindung mit einem für Gütertransporte vorgesehenen Auflieger macht aus dem Sattelschlepper einen Lkw, und zwar einen Solo-Lkw! n Weil ein Sattelschlepper ohne seinen Auflieger noch nicht als Lkw gilt, ist er vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit, dies unabhängig von seiner Tonnage. n Weil eine Kombination aus Sattelschlepper und Auflieger nur als Solo-Lkw anzusehen ist, darf auch sie an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie im Rahmen des Limits von 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bleibt. Um genau zu prüfen, ob dieses Limit eingehalten wird, ist eine Berechnung erforderlich. Unser Tipp erläutert sie im Kapitel "Erst rechnen – dann fahren".

Mausi2548  10.01.2016, 18:51

Selten so einen Blödsinn gelesen...

Das steht eigentlich im Paragrafen drin:

§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1 kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1a kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

2 die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

3 Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

4 Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Es genügt also der Blick in den Fahrzeugschein unter zGG. Sobald ein Anhänger mitgeführt wird, unterliegt man beim LKW immer dem Sonntagsfahrverbot.

punkrockboy 
Fragesteller
 04.01.2010, 17:37

aber ohne Auflieger darf die Zugmaschine fahren?

Zweitauto  04.01.2010, 17:45
@punkrockboy

Ja, allerdings wie gesagt nur wenn die zGG nicht 7,5 t überschreitet. Dürfte ja aber nie der Fall sein bei einer Zugmaschine

Nobody33  23.02.2013, 00:01
@punkrockboy

Nein, eine Zugmaschine hat meistens schon eine zulässige Gesamtmasse von min. 17to.

Bley1914  29.07.2017, 19:47

Ein Milchtankwagen mit Anhänger ?

Wenn im Fahrzeugschein "Zugmaschine" steht, darf diese (ohne Anhäger/Auflieger) an Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkungen bewegt werden. Dies wurde so geregelt, weil Traktoren (diese dürfen Anhänger mitführen) auch Zugmaschinen sind und die Ernte eingefahren werden muss, wenn das Wetter passt und nicht der Wochentag.

So viel ich weiss, gilt das Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Also kann die Zugmaschine bewegt werden ;-)

punkrockboy 
Fragesteller
 04.01.2010, 17:34

ich hab aber auch mal gehört, dass zB. ein Atego, der bis zu 7,5-Tonnen transportieren kann aber leer ist, auch nicht fahren darf, weil er theoretisch ja mehr drauf haben könnte. Stimmt das nicht?

zu zweiauto ich denke es gibt keine leer fahrten mehr mit dem digitaltacho sprich auch privatfahrten sind davon ausgeschlossen und ja mit einer sattelzug maschiene darst du immer fahren da sie 7,5 tonnen wiegt nur mautgerät muss auf zwei achsen umgestellt werden