Gilt Krankenmeldung für beide Jobs?

4 Antworten

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt für beide Jobs - d. h. Du mußt bei keinem der beiden Jobs arbeiten - wenn Du aber Deinen Hauptjob ausüben kannst, ist es zu empfehlen, dort arbeiten zu gehen...

Die AU sollte dann bei dem Nebenjobarbeitgeber eingereicht werden und er muß 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten; sollte es ein Minijob sein, dann hättest Du danach keinen Anspruch auf Krankengeld.

Es kommt - wie so oft - "drauf an" ...

Grundsätzlich gilt eine Krankschreibung berufsübergreifend, die Krankschreibung im Nebenjob also auch im Hauptjob - bzw. umgekehrt.

Es kommt allerdings entscheidend auf die Art der Erkrankung an, ob
die Haupttätigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit im Nebenjob dennoch ausgeübt
werden kann und dabei den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt.

In dem von Dir geschilderten Fall - so, wie Du es darstellst, und 
soweit das "von hier aus" beurteilt werden kann - scheint objektiv nichts
dagegen zu sprechen, die Haupttätigkeit trotz der Krankschreibung im Nebenjob auszuüben.

Es sollte allerdings klar sein, dass es dadurch zu Konflikten mit dem Nebenarbeitgeber kommen kann, weil solche Situationen grundsätzlich "heikel" sind. 

Unter den genannten Voraussetzungen aber ist der
Nebengeber wohl nicht zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung oder
Kündigung) berechtigt, was "ansonsten" zweifellos der Fall wäre. 

Einige Informationen findest Du z.B. hier - auch wenn es dabei um die genau umgekehrte Konstellation geht (krank im Hauptjob, Tätigkeit im Nebenjob): http://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html

Grundsätzlich darfst Du alles tun, was der Genesung nicht im Weg steht!

Ich würde aber dennoch mit der Krankenkasse telefonieren und das klären!

Bestätige mind. das Gespräch per Mail, damit Du später auf der sicheren Seite bist!!

Ich würde die Krankenkasse informieren, damit es da nicht zu Schwierigkeiten kommt.