Gilt das Beschmieren einer Hauswand mit Kot als Sachbeschädigung?

4 Antworten

Hi, Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt-

Das bedeutet: für eine Verfolgung des Falls muss der Eigentümer (Vermieter) Strafantrag stellen. Wie Dein Nachbar sagte....

relativ bedeutet aber, die Polizei kann auch ohne Strafantrag tätig werden, wenn durch die Beschädigung noch andere betroffen werden können. Wie z.B. Dich, den der Kot stört.

Also ja, kannst Du anzeigen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Dein Aufkleber ist (2), Kot fällt unter (1).

Kot hinterlässt bleibende Schäden, wenn er länger bleibt. Er ist NICHT einfach zu entfernen.

Im übrigen kann ein Aufkleberdurchaus strafbr sein, wenn nämlich der Kleber nicht rückstandslos entfernt werden kann. Viele Aufklebersind heute miteinem einfachen, schwachen Kleberversehen, eben um die Sachbeschädigung zu umgehen, aber eben nicht alle.

Und an- oder eingetrockenten Kot entfernt man meist auch nicht einfach so mal eben.

OB eine Anzeige SINN macht, ist hier aber eine andere Frage.

Wie kommst du auf das schmale Brett, überall auf fremden Eigentum Sticker zu pappen sei keine Sachbeschädigung? Papp doch mal auf ein Polizeiauto, während die 2 noch drin sitzen, Sticker drauf. Ich vermute mal ganz stark, dass die dir was erzählen werden!

"In Dagersheim hatte ein 58 Jahre alter Mann die Hauswand seines Nachbarn mit Katzenkot beschmiert. Wegen Sachbeschädigung muss der Angeklagte nun 25 Tagessätze à 30 Euro bezahlen." ~ Quelle: "gaeubote".

Ist halt die Frage, ob man ihn anzeigt oder ob man mit ihm redet und er die Wand wieder säubert. Dann spart man sich das ganze Gerichtzeug und ggf. den Einwand, dass der Täter aufgrund seinen Alkoholkonsums nicht zurechnungsfähig war.