Gibt es Glasschaeden, die die Teilkasko nicht bezahlen muss?

6 Antworten

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Inzwischen hatte ich Gelegenheit nachzulesen. Gängiger Text: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung, ausgenommen Verglasung an Kameras und Messystemen.... Folgeschäden sind nicht versichert.

Das Glas vom Fahrassi ist also über die Glasversicherung der Teilkasko nicht versichert, auch nicht als Folgeschaden eines Glasbruches.

Versichert sind diese Geräte über die Sonderausstattung des Fahrzeuges, also über die Vollkasko. Diese ist jedoch begrenzt, je nach Tarif zwischen 1000€ und 10000€. Dabei ist es egal, ob integriert oder nicht. Eben Sonderausstattung. Das kann auch eine Musikanlage sein.

Airbus380 
Fragesteller
 04.03.2013, 10:24

Inzwischen hatte ich Gelegenheit nachzulesen<

Haettest Du da ein Quelle? Ich finde naemlich in meinen Unterlagen nichts. Die sind aber zugegebenermaßen schon ein paar Jahre alt und auf der Website der HUK finde ich auch nichts in der Richtung.

Das kannst du im 'Vertrag eindeutig nachlesen. Ich schätze, dass die Versicherung Recht hat. Bei Teilkasko wird halt nicht alles übernommen.

warum gibt es denn den name >Teilkasko<, dann könnte man sich die "vollkasko" in zukunft ja ersparen, denn nicht jede vers. zahlt schäden an der windschutzscheibe bei teilkasko, es gibt kein grund für >ein Thema fuer einen Rechtsstreit?< den du vielleicht anstreben möchtest

BenniXYZ  02.03.2013, 20:34

Quatsch, Glasschäden werden bei allen Gesellschaften aus der Teikasko bezahlt.

Die Vollkasko ist für Vandalismusschäden und selbst verschuldete Unfälle.

rudelmoinmoin  03.03.2013, 08:55
@BenniXYZ

stimmt was du da erzählst ist >Quatsch< dann lebe in dein "glaube" weiter

Eine Kaskoversicherung ist im Gegensatz zu Haftpflicht eine Versciherung, deren Lesitungsart eingeschränkt sein kann, diese definiert sich allein durch die Versicherungsbedingungen. Bei einer Haftpflicht kann zwar die max. Summe beschränkt sein, nicht aber die Art des Schdens. Bei einer Teilkasko mußt Du halt in Deine Versicherungsbedingungen schauen. Wenn dort allgemein Glasschäden aufgeführt sind, und Deine Fahrassistenzsystem nicht aus ausgeschlossen ist, dann ist es mitversichert, sofern es die Serienausstattung Deinen Fahrzeuges ist, den das ist in der EG Typgenehmigung deines Fahrzeuges genehmigt und auch in der Einsufung also in der Typklasse Deines Modelles berücksichtig. Sind nur Glasschäden an Lampen und Scheiben in den Bedingungen erwähnt, so hast Du halt Pech gehabt.

Das kommt darauf an, ob das Schutzsystem serienbmäßig oder als nachträgliches "Extra" am Fahrzeug ist.

Wenn es serienmäßig ist, ist das in der Typ-Klasse berücksichtigt. Nachträglicher Einbau muss der Versicherung gemeldet werden. (auch für das Diebstahlsrisiko relevant)