Gibt es eine Frist, eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung zu stellen?
Hallo,
am Wochenende habe ich meinen Mann schriftlich mitgeteilt, dass ich mich von ihm trenne. Noch wohne ich allerdings im gemeinsamen Haus. Heute morgen hat er, bevor ich aus der Garage fahren konnte, seinen PKW in die Einfahrt gestellt, damit ich nicht raus kann. Er ließe mich nur rausfahren, so sagte er, wenn ich ihm sage, wo ich hinfahre und was ich in dem Ordner habe, den ich dabei hatte.
Dazu war ich nicht bereit und rief die Polizei. Als die Polizei da war und ihn aufforderte wegzufahren, konnte ich dann endlich zur Arbeit.
Jetzt habe ich mir überlegt, das erfüllt doch den Strafbestand der Nötigung, oder? Kann ich das auch morgen noch zur Anzeige bringen?
Danke für die Hilfe!
6 Antworten
Ich sehe den Strafbestand der Nötigung nicht erfüllt. Es wurde dir weder Gewalt angedroht noch mit sonst einem empfindlichem Übel, bspw. ich tue deinem Hund etwas an. Nicht einmal Freiheitsberaubung würde meiner Meinung hier zutreffen.
Du kannst ihn auch morgen anzeigen, wenn du magst.
Ja, das kann man nachträglich machen. Ob das allerdings dadurch besser wird, ist abzuwarten.
Selbstverständlich kannst du die Anzeige auch später erstatten und da du ja die Polizei verständigt hast lässt sich das ja auch einwandfrei beweisen.Ob es für eine Bestrafung ausreicht kann ich dir nicht sagen aber auf alle Fälle ist es ein Schuss vor den Bug und hält ihn vielleicht vor weiteren unüberlegten Handlungen ab.
Ich würde es nicht zum Rosenkrieg ausarten lassen. Übertreib nicht - dann wird alles nur noch schlimmer. Eine Trennung/Scheidung ist eh kein Pappenstiel.
Warum trennst Du Dich eigentlich "schriftlich"? Kann man sowas nicht persönlich sagen?
Klar, man kann in keine Beziehung hineinschauen. Dennoch kann das gleich ganz böse enden, wenn man bei einer Trennung schon so loslegt.
s. meine Antwort zum Kommentar von StupidGirl
Hallo,
danke für deine Antwort. Zum Kommentar von StupidGirl habe ich noch was erklärt, was deine Frage auch beantwortet.
Viele Grüße Dreamstreet
Hab ich gelesen, dennoch würde ich nicht mit gleichen Waffen zurückschlagen, oder willst Du Dich mit ihm auf eine Stufe stellen. Ich würde mir vorerst eine andere Bleibe suchen - was dann mit dem Eigentum später passiert, wird der Richter entscheiden.
Also ich an deiner Stelle würde es jetzt erstmals dabei belassen! Vielleicht hat der eine Besuch der Polizei dazu ausgereicht, dass er klar wird und dies nicht wiederholt... Sollte so etwa nochmal vorkommen, würde ich die Polizei wieder holen und das weitere Vorgehen bzw. deine Frage dann direkt an diese richten! Jetzt gleich anzeigen halte ich auch für etwas voreilig!
Persönlich fehlte ihr wahrscheinlich der Mut, ist ja oft so