Gibt es eine Frist, eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung zu stellen?

6 Antworten

Ich sehe den Strafbestand der Nötigung nicht erfüllt. Es wurde dir weder Gewalt angedroht noch mit sonst einem empfindlichem Übel, bspw. ich tue deinem Hund etwas an. Nicht einmal Freiheitsberaubung würde meiner Meinung hier zutreffen.

Du kannst ihn auch morgen anzeigen, wenn du magst.

Ja, das kann man nachträglich machen. Ob das allerdings dadurch besser wird, ist abzuwarten.

Selbstverständlich kannst du die Anzeige auch später erstatten und da du ja die Polizei verständigt hast lässt sich das ja auch einwandfrei beweisen.Ob es für eine Bestrafung ausreicht kann ich dir nicht sagen aber auf alle Fälle ist es ein Schuss vor den Bug und hält ihn vielleicht vor weiteren unüberlegten Handlungen ab.

Ich würde es nicht zum Rosenkrieg ausarten lassen. Übertreib nicht - dann wird alles nur noch schlimmer. Eine Trennung/Scheidung ist eh kein Pappenstiel.

Warum trennst Du Dich eigentlich "schriftlich"? Kann man sowas nicht persönlich sagen?

sandra0475  20.06.2013, 12:45

Persönlich fehlte ihr wahrscheinlich der Mut, ist ja oft so

Ginger1970  20.06.2013, 12:52
@sandra0475

Klar, man kann in keine Beziehung hineinschauen. Dennoch kann das gleich ganz böse enden, wenn man bei einer Trennung schon so loslegt.

Dreamstreet98 
Fragesteller
 20.06.2013, 14:42
@sandra0475

s. meine Antwort zum Kommentar von StupidGirl

Dreamstreet98 
Fragesteller
 20.06.2013, 14:42

Hallo,

danke für deine Antwort. Zum Kommentar von StupidGirl habe ich noch was erklärt, was deine Frage auch beantwortet.

Viele Grüße Dreamstreet

Ginger1970  21.06.2013, 08:02
@Dreamstreet98

Hab ich gelesen, dennoch würde ich nicht mit gleichen Waffen zurückschlagen, oder willst Du Dich mit ihm auf eine Stufe stellen. Ich würde mir vorerst eine andere Bleibe suchen - was dann mit dem Eigentum später passiert, wird der Richter entscheiden.

Also ich an deiner Stelle würde es jetzt erstmals dabei belassen! Vielleicht hat der eine Besuch der Polizei dazu ausgereicht, dass er klar wird und dies nicht wiederholt... Sollte so etwa nochmal vorkommen, würde ich die Polizei wieder holen und das weitere Vorgehen bzw. deine Frage dann direkt an diese richten! Jetzt gleich anzeigen halte ich auch für etwas voreilig!