Gibt es ein Rückgaberecht bei Ebay Kleinanzeigen?

12 Antworten

Hallo,

ich habe aus großelterlichem Nachlaß einen Couchtisch verkauft. Artikelbeschreibung "Intarsien", Maße usw. korrekt angegeben. Kundin wollte Samstag Abend abholen-kam nicht. Kam mit Mann & Sohn am Sonntag spätabends um 22.50 Uhr, begutachtete das Möbel, hat mit meinem bereitgestellten Zollstock nachgemessen, Preis ausgehandelt & mit Handschlag besiegelt, Tisch + Zugabe (handgestickte passende Tischdecke) mitgenommen (blieb bis 23.30 Uhr ). Alle glücklich & zufrieden.- Soweit so "gut". - Am Montagabend (lt. Nachbarn so gegen 19.00 Uhr) stand sie mit Mann (& Kindern) & besagtem Tisch plötzlich vor der Haustür um "ihr Geld" zurückzufordern!! (Der Tisch "gefällt" nicht mehr...)Hat (Lt. Nachbarn-ich war wirklich nicht da)massiven Terror gemacht (stundenlang laut im Treppenhaus herumgeschrien, gegen die Haustür getreten), "Sturm" geklingelt & sogar meinen Briefkasten beschädigt(11,95€-"Kein Werbematerial-Aufkleber" & die Firmenlogos meines Mannes abgerissen...). - Mein Mann kann das bestätigen- da er sich aufgrund dieses Terrors nicht getraut hat, nach Hause zu gehen... -er rief mich tel. an. Ich wurde via SMS bedroht(rufe Polizei will mein Geld zurück usw.) & beleidigt(... sind verrückt...- ich bleibe hier bis Sie kommen..., usw.) So gegen 21.00(lt. Nachbarn) zogen die 3 dann doch mitsamt ihrem gekauften Tisch ab. Ich hatte es (auch) "mit der Angst bekommen" & übernachtete bei Freundin, da ich heute(Dienstag)wg. anstehendem Arztbesuch(Unfallfolgen 2016) frühen Termin hatte.

Soll ich jetzt, da ich mit Konsequenzen seitens des Vermieters aufgrund der massiven Ruhestörung rechnen muß (Abmahnung), poliz. Anzeige erstatten?

Was ist zu tun???

p.s.: Man kann freundlich mit mir über fast alles reden- aber SO nicht.

Nein, es ist sein Pech wenn er nicht vermisst!

Hallo Dodge RT

Warum denn auch zurücknehmen .Wenn er nicht messen kann ,ist er selber Schuld .Das Angebot war wie beschrieben .Er hats gekauft und bezahlt und mitgenommen .Der Vertrag ist erfüllt .Sahmängel bestehen nach deiner Angabe auch nicht .

Keine Rückgabe .Privatverkauf.

N.G.

Nein man kann die Schränke nicht zurück geben, weil es ein Privat Verkauf war. Nur bei einem gewerblichem Verkäufer gibt es ein rückgabe recht .

als privatverkäufer bist du zu nichts in der hinsicht verpflichtet. vor allem nicht, wenn er sagt dass die schränke doch nicht passen, obwohl du alles korrekt angegeben hast. lass dich nur nicht einschüchtern