Gibt es ein Gesetz welches vorschreibt daß bei Behörden neuerdings sämtliche Vornamen in Dokumente einzutragen sind. Kann man dagegen erfolgreich widersprechen?
Früher wurden in z.B. Kfz-Papieren nur die beantragten Vornamen eingetragen. Bei Hans Friedrich etwa beim ersten Fahrzeug Hans und beim zweiten Friedrich. Heute bestehen die Zulassungstellen plötzlich darauf, daß bei allen Fahrzeugen sämtliche Vornamen eingetragen werden. Auch wenn man 5 Vornamen hat. Können die darauf bestehen? Gibt es hier eine gesertzliche Grundlage oder ist das Behörden-Willkür? Auch bei der Postbank hatte man zunächst nicht wie früher den beantragten Namen sondern alle Vornamen in der Anschrift genannt und da habe ich dann erfolgreich widersprochen, da keineswegs jeder Zahlungsempfänger alle meine Vornamen kennen muß! Nun ist es die Frage ob man auch bei amtlichen Dokumenten erfolgreich widersprechen kann.
3 Antworten
Die Antworten finde ich seltsam. Mir wurde gerade eben (Stand 28.04.2016) erläutert, dass es darauf ankommt, was bei der Meldebehörde als Rufname eingetragen ist. Dieser wird an die Zulassungsstelle übermittelt. Ein Anrecht, alle Namen eintragen zu lassen, besteht nicht - es sei denn, alle sind als Rufnahmen im Melderegister drin.
frag tante google mal nach "namensrecht". zumindest in personenstands-dokumenten (perso, reisepaß) müssen alle namen laut geburtsurkunde aufgeführt sein, wobei man den sog. "rufnamen" unterstreicht. aber ein führerschein ist kein personenstandsdokument, da er auch nicht als ersatz für einen ausweis bei behörden anerkannt wird.
Rufnamen werden in Ausweisen und Reisepässen schon seit langem nicht mehr unterstrichen.
Es geht hier nicht um das Namensrecht sondern um die Frage ob es
neuerdings eine Gesetzesgrundlage gibt, die neuerdings die Nennung aller
Vornamen in Kfz-Papieren verlangt, weil das noch vor wenigen Jahren
nicht so war. Es gfeht nicht um Reisepass, Personenausweis oder
Geburtsurkunde.
Die Verpflichtung, sämtliche Vornamen in die Kfz.-Papiere zu übernehmen, dürfte sich indirekt aus den Verwaltungsvorschriften der Zulassungsstelle ergeben, indem bei jedem Vorgang die Angaben aus dem Personalausweis oder Reisepass zu übernehmen sind. Einen speziellen § wird es dazu nicht geben.
Das leitet sich daraus ab, das auch schon im Personalausweis nicht mehr der Rufname unterschieden wird. Wenn man mehrere Vornamen hat (laut Geburtsurkunde) sind das nun mal eben deine Vornamen.
Diese sind dann im Ausweis einzutragen. Da du bei Kfz-Anmeldungen deinen Ausweis vorlegen musst, werden also auch alle Vornamen eingetragen.
Es geht hier nicht um das Namensrecht sondern um die Frage ob es neuerdings eine Gesetzesgrundlage gibt, die neuerdings die Nennung aller Vornamen in Kfz-Papieren verlangt, weil das noch vor wenigen Jahren nicht so war. Es gfeht nicht um Reisepass, Personenausweis oder Geburtsurkunde.
Ja geht es eben doch... Wenn die Kfz. papiere angefertigt werden, werden die Daten ja unter anderem dem Perso entnommen... und da stehen nunmal deine mehreren Vornamen.
Die Gesetzesgrundlage ist das Personenstandsgesetz. Im Rechtsverkehr hast du zu Identifikationszwecken deinen vollständigen Namen zu verwenden und der besteht laut PstG nunmal aus allen Vornamen und deinem Geburtsnamen/Familiennamen. Zulassung und Fahrzeugbrief sind z.B. öffentliche Urkunden. ergo. vollständiger Name ist nötig. Wenn du im normalen Alltag nur einen deiner Vornamen als Rufnamen nutz ist das ok, aber nicht wenn du im Rechtsverkehr tätig wirst.
Die standen da früher auch schon und wurden nicht alle übernommen sondern nur der, welcher in dem Anmeldeformular stand. Was ist die Gesetzesgrundlage dafür daß jetzt, im Gegensatz zu früher, alle Namen drinstehen müssten? Gesetz, Paragraf?