Gezwungen zu einer Maßnahme vom Arbeitsamt
Eine gute Freundin von mir ist seit 8 Wochen arbeitslos.
Heute hat sie Post bekommen, dass sie an einer Maßnahme teilnehmen soll mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft. Sie ist gelernte Hauswirthschafterin.
Nun das Problem sie ist 28 und hat einen Sohn der zum Kindergarten geht.
Für sie ist es deshalb kaum Möglich an dieser Maßnahme teilzunehmen weil sie auch niemanden hat der ihr Kind betreuen könnte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sie nicht an dieser Maßnahme teilnimmt ohne Sanktionen?
Ich meine sie lehnt das ja ncht ab weil sie keinen Bock hat sondern weil es einfach nur schwer möglich ist.
Danke für eure Hilfe
17 Antworten
Für sie ist es deshalb kaum Möglich an dieser Maßnahme teilzunehmen
Dann wird es ihr auch nicht möglich sein Arbeitslosengeld zu beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Wenn es einen triftigen Grund gibt, solche Maßnmahmen abzulehnen (wie weit das Kind dazu zählt, wird natürlich sehr genau untersucht), können solche Maßnahmen abgelehnt werden. Sie sollte mit ihrem Sachbearbeiter darüber sprechen.
sie sollte bei ihrem berater vorsprechen und dort den sachverhalt klären
hat sie denen das schon mit geteilt? bzw. mehrfach mit geteilt?
das amt ist dafür nicht grad berühmt, alles auf anhieb zu spannen ^^
zum berater gehen und vortragen.
einfach auf die tatsache dass sie keine betreuung fürs kins hat. Oder sie beantragt eben eine kinderbetreuung die das arbeitsamt dann bezahlt. Wichtig ist : auch alles schriftlich machen! Nicht dass noch jemand das vergisst was vorgetragen wurden und sanktionen entstehen ;-)
ja das ist klar aber worauf könnte sie sich berufen im zweifelsfall?