GEZ in Wohngemeinschaft?

6 Antworten

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Der Rundfunkbeitrag wird für pro Wohnung erhoben - unabhängig wie viele Personen leben oder Geräte vorhanden sind.

Das Ganze ist zu dem gesamtschuldnerisch zu entrichten, das heißt: Eine Person wird angemeldet, welche dann dazu verpflichtet ist für diese Wohnung zu zahlen, die Person muss sich selbst dann darum kümmern die Teilbeträge von den Mitbewohnern anzufordern. (Es kann jedoch nur eine Person herangezogen werden, welche volljährig ist und auch die Wohnung innen hat (hierfür reicht allein die Meldung beim Einwohnermeldeamt !)).

Es handelt sich dabei auch um Bring- und Schickschuld, da der Rundfunkbeitrag verpflichtend ist und auch eine Geldschuld ist, muss man unaufgefordert den Beitrag entrichten. Die Aussage: "Ich hab keine Rechnung bekommen" rechtfertigt daher nicht die Nicht-Zahlung.

Wenn sich niemand "freiwillig" dazu anmeldet, wird wohl oder Übel jemand zwangsangemeldet und somit hat man nicht mehr die Wahl wer sich dann letztendlich dafür anmeldet. (Da es ja eine Gesamtschuld ist)

PS: Laut RBStV kann auch ein Bußgeld drohen, wenn man sich nicht selbst um die Anmeldung / Änderung kümmert. 

PPS: Befreiungen sind personenbezogen. Nehmen wir an die Großmutter bezieht Grundsicherung, dann ist nur der Ehepartner und die Bedarfsgemeinschaft (die Personen die mit einberechnet sind) befreit, befinden sich jedoch weitere Mitbewohner im Haus, die weder selbst Befreiungsvoraussetzungen erfüllen noch zum befreiten Personenkreis gehören, wird das so genannte Vollzahlerprinzip wirksam und von den restlichen Mitbewohner wird einer herangezogen zu zahlen. 

1. GEZ gibt es nicht mehr.

2. Der Beitrag für den Beitragsservice fällt pro Haushalt nur einmal an. Wenn das ganze Haus als ein Haushalt durchgeht (keine Einliegerwohnung) genügt es, wenn nur eine Person bezahlt.

Dies dann einfach angeben wenn weitere Briefe mit der Aufforderung der Bezahlung des Beitrags eintrudeln sollten.

Hi also das hat nichts mit wg zu tun das Wort heißt Einfamilienhaus das muss man angeben und wer von euch bezahlt.wenn man denen schreibt wohnen in Einfamilienhaus und es gibt einen der bezahlt dann dürfen soviel TV  im Haus sein wie sie wollen sogar auf dem Klo

Einfach unter einander aufteilen würde ich sagen. Jetzt geht es ja nur nach Haushalt, früher musste man ja für jedes Gerät zahlen.
Also wenn einer immer zahlt, sollte das reichen. Wie ihr das unter euch ausmacht, müsst ihr selbst entscheiden

Also es spielt keine Rolle das 2 Ehepaare,  1 Kind und 1 Einzel Person dort leben.  Dachte evt das es wegen den Eheleuten anderst ist