GEZ Hauptmieter im Streit?

6 Antworten

es gibt keine gez mehr und das schon seit 1.1.2013 nicht mehr.

weiterhin kannst du angeben beim beitragsservice, dass du umgezogen bist - das ist deine pflicht und gibst an das der mensch xy beitragsnummer z den beitrag zahlt und du zum einzugsdatum abgemeldet werden möchtest.

szenarium 1 ist, die schlucken das und melden dich zum einzug ab und überzahlte beiträge bekommst du erstattet.

szenarium 2 ist, du musst zahlen ab einzug und dafür den vollen beitrag und die anderen werden abgemeldet ab deinem einzug. sie müssen dann nur noch gerade stehen für die beiträge die noch offen sind in der vergangenheit - zur not wird eben seitens des gerichtsvollziehers irgendwann gepfändet und du zahlst brav weiter.

andere möglichkeiten gibt es nicht. von deinen wg-kollegen kannst du den beitrag pro person anteilig einkassieren.

Im Grunde muss derjenige die GEZ zahlen der im Mietvertrag steht.

Wenn es nur einer alleine ist, muss er sich auch selber darum kümmern , das er die Anteile von den anderen WG-Bewohnern zurück bekommt.

xXxOnexXx 
Fragesteller
 01.09.2016, 23:36

Also abmelden und vom Hauptmieter die Nummer angeben das es von ihm dann eingetrieben wird ?
Sodass ich dann nichts zahle ?

Schnibbelhilfe  01.09.2016, 23:41
@xXxOnexXx

Ich würde nur abmelden, und mitteilen das du ausgezogen bist.

franneck1989  02.09.2016, 07:43

Im Grunde muss derjenige die GEZ zahlen der im Mietvertrag steht.

Falsch.

Du kannst

a) eine Lösung mit deinen Mitwohnern finden

oder b) hoffen das der Hauptmieter zuerst bescheidet wird bzw. erst zahlen wenn dir der Bescheid vorliegt (dann schuldest du den Betrag).

Die Rundfunkanstalten können sich raussuchen von wem sie das Geld fordern, am einfachsten nimmt man dann natürlich den der problemlos zahlt.

Ob der Hauptmieter mit dem Beitragsservice in Streit ist, spielt keine Rolle. Er ist derjenige, der dort für die Wohnung gemeldet ist. Deswegen kannst du dich abmelden und musst dazu die Beitragsnummer des Hauptmieters angeben. Etwas anderes wäre es, wenn dein Hauptmieter letztlich von der Beitragspflicht befreit würde: dann müsstest du oder ein anderes WG-Mitglied für die Wohnung zahlen.

Im Übrigen ist es nicht so, dass immer der Hauptmieter den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Es kann jeder Bewohner der Wohnung sein, wenn er denn volljährig ist. Der Zahler kann sich aber immer von den übrigen Mitbewohnern den gezahlten Rundfunkbeitrag anteilig erstatten lassen.

Der Beitrag muss voll von einem Bewohner gezahlt werden. Wie der dann den Anteil der anderen eintreibt, muss halt geklärt werden.

PS: Das heißt schon lange Rundfunkbeitrag und Rundfunkservice. Die GEZ gibt es nicht mehr.

Schnibbelhilfe  01.09.2016, 23:43

So so. GEZ gibt es nicht mehr ???

Dann schau mal auf deine aktuelle Rechnung. Bei mir steht groß und fett in grün - GEZ - drauf ;-))

franneck1989  02.09.2016, 07:44
@Schnibbelhilfe

Dann schau mal auf deine aktuelle Rechnung. Bei mir steht groß und fett in grün - GEZ - drauf ;-))

Bist du ein Zeitreisender aus den Jahren von vor 2013?