Gewinnspiel versteuern?
Hallo liebe Community,
Angenommen man gewinnt einen TV im Wert von 2.000 Euro bei einem bekannten großen elektronikfachmarkt, nachdem man eine super einfache Frage beantworten musste oder ein Puzzle lösen musste & dann unter allen Teilnehmern ausgelöst wurde. Muss dieser TV gewinn als Einkünfte erklärt werden? Paragraf 22 oder gilt das auch als NICHT steuerbar?
LG
5 Antworten
Ich wunder mich, dass du fragst, wenn du anscheinend recht kundig bist und mit §22 und Steuerbarkeit um dich wirfst.
Aufpassen musst du, wenn du etwa dein Haus zur Verfügung stellst und Filmaufnahmen mit dir als Akteuer gemacht werden. Als Gegenleistung erhältst du eine Hausrenovierung und hast ratzefatze eine steuerpflichtige Leistung erbracht.
Mit der Beantwortung der Frage bzw. Lösung des Puzzles hast du nach gegenwärtiger Übung keine Leistung erbracht. Aber dass du dies zur Sprache bringst, zeigt wieder, dass du steuerlich was weißt.
Genau weiß man allerdings nie, auf welche Ideen ein Finanzbeamter und ein Richter kommen.
Hallo dekkert, danke erst mal für deine Antwort. Richtig erkannt, bin Steuerfachangestellte und arbeite beim Steuerberater.
Ein derartiger Gewinn fällt unter keine der im EStG genannten Einkunftsarten - also nicht steuerpflichtig
nein, ist nicht steuerbar
Die Spiele sind deshalb so super einfach, damit da auch wirklich JEDER Blödmann teilnehmen kann. Die bezahlst du mit deinen Daten.
Und das ist NICHT steuerpflichtig
Der Gewinn ist NICHT STEUERBAR! ... und nicht NICHT STEUERPFLICHTIG.
Dein Kommentar ist nicht "intelligenzbar" aber "intelligenzpflichtig".
Da Du wahrscheinlich den Unterschied zwischen nicht steuerbar und nicht steuerpflichtig nicht kennst, solltest Du Dir solche Kommentare verkneifen. Denn dieser Unterschied kann enorme Auswirkungen haben.
Mach dir keine Hoffnungen, dieser aus der Umsatzsteuer entlehnte nicht gesetzliche Begriff ist allgemein bekannt und aussagearm. Wer nicht mehr weiß, sollte vernünftige Mitkommentatoren nicht darauf hinweisen und sich solche Kommentare verkneifen.
Nicht mehr als eine Belästigung und eine Verschwendung von Geist der Mitschreiber.
Nicht steuerbar ist nicht aus dem Umsatzsteuergesetz entlehnt. Aber Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Ist nicht steuerbar.
Ich denke doch, dass das mittlerweile allgemein bekannt ist. ich sag nur DSGVO. aber danke für den "hinweis"