Gewinn von geschenkten Bitcoins versteuern?
Hey!
Ich habe vor einigen Wochen Bitcoins in einem Gewinnspiel gewonnen, indem ich einen Promo Code in einer Bitcoin Wallet eingelöst habe.
Meine Frage wäre jetzt nur, inwiefern da eine böse Rechnung am Ende des Jahres in meinem Briefkasten liegt bzw. inwiefern ich damit rechnen muss bankrott zu gehen? Ich bin 20 und Azubi, habe vorher nie etwas mit Kryptowährungen zu tun gehabt.
Theoretisch mache ich ja keinen "Gewinn" durch den Verkauf, da ich diese Bitcoins nicht gekauft habe. Ich kenne mich mit dem Steuerrecht überhaupt nicht aus, deswegen Entschuldigung falls das alles hier etwas dämlich klingt :D
Vielen Dank schonmal für die Antworten! :)
1 Antwort
Da keine Anschaffung im rechtlichen Sinne vorliegt. Ist nichts zu versteuern
hier mangelt es am Tatbestandsmerkmal der Anschaffung. Durch Auslegung des H23“keine Anschaffung“ 1SpStr ist bei einem Gewinnspiel davon auszugehen dass keine Anschaffung vorliegt.
nach 1 Jahr bist du auf jedenfall fein raus.
Schrieb ich ich ja auch ;) aber für sein Gewissen ;)
wer lesen kann ist im Vorteil. Und du musst nicht dass wiederholen was ich bereits schrieb
Doch, da überhaupt nicht ersichtlich ist, wie du auf die Aussage mit "1 Jahr" kommst.
"Fein raus" aus was? Und warum nach 1 Jahr?
Gem §23 EstG privates Veräußerungsgeschäft.
wenn du darüber mehr wissen willst. Google es einfach
Die 1-Jahres-Frist trifft aber hier doch gar nicht zu, da sie die Kryptos in einem Gewinnspiel gewonnen hat. Lies bitte genauer.
Schön dass du mich selber zitierst. Und damit meine Antwort untermauerst.
Nach 1 Jahr wäre er sowieso fein raus, wenn es eine Anschaffung wäre, was nicht der Fall ist wie ich es im ersten Absatz schrieb.
Aber danke für die Bekräftigung meiner Antwort!
Nach 1 Jahr wäre er sowieso fein raus
Wieso erst nach 1 Jahr?
Er ist doch schon jetzt fein raus, da er die Kryptos in einem Gewinnspiel gewonnen hat. Lies bitte genauer.
Ja nachwie vor du bestätigt meine Antwort gerade s.o danke dir :)
Wieso aber nach 1 Jahr? Wie kommst du auf den Zeitraum "1 Jahr"?
S.o wer lesen kann ist im Vorteil
Da steht aber nichts dazu, deswegen frage ich ja wie du auf "1 Jahr" kommst.
Doch steht oben §23(1) EstG
Der 1-Jahr-Zeitraum kommt doch hier gar nicht zum Tragen, da keine "Anschaffung" vorliegt. Sie hat die Coins doch in einem Gewinnspiel gewonnen.
Siehe EstG §23 Absatz 1 Satz 2
Ja wie ich oben schrieb liegt keine Anschaffung vor. Aber das hatten wir schon und das ist die 3 Bestätigung von dir. Und in Fällen in denen eine vorläge wäre man nach 1 Jahr raus gem §23 EstG
aber wir drehen uns im Kreis da wir das alles schon hatten, wäre hilfreich wenn du die Kommentare von dir selber lesen würdest
Ja wie ich oben schrieb liegt keine Anschaffung vor.
Ganz genau. Deswegen braucht es auch keinen Hinweis auf den 1-Jahreszeitraum.
Und in Fällen in denen eine vorläge wäre man nach 1 Jahr raus gem §23 EstG
Es liegt doch hier aber gar keine Anschaffung vor. Daher ist der 1-Jahreszeitraum völlig irrelevant.
Ja wie ich bereits schrieb! Das ist jetzt die 5 Bestätigung meiner these
Nein, folgender Satz ist einfach redundant und eher verwirrend als hilfreich:
nach 1 Jahr bist du auf jedenfall fein raus
Der Fragesteller ist in jedem Fall fein raus. Nicht erst nach einem Jahr.
Ja wie ich schrieb. Vielen Dank für die Bestätigung
Der Satz ist einfach völlig redundant. Er verwirrt eher, als dass er hilft.
Wieso nach 1 Jahr? Es liegt hier doch keine Anschaffung vor.