Gewinn von geschenkten Bitcoins versteuern?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da keine Anschaffung im rechtlichen Sinne vorliegt. Ist nichts zu versteuern

hier mangelt es am Tatbestandsmerkmal der Anschaffung. Durch Auslegung des H23“keine Anschaffung“ 1SpStr ist bei einem Gewinnspiel davon auszugehen dass keine Anschaffung vorliegt.

nach 1 Jahr bist du auf jedenfall fein raus.

petraspinat  10.02.2021, 23:22
nach 1 Jahr bist du auf jedenfall fein raus.

Wieso nach 1 Jahr? Es liegt hier doch keine Anschaffung vor.

Slothd3mon  10.02.2021, 23:23
@petraspinat

Schrieb ich ich ja auch ;) aber für sein Gewissen ;)

wer lesen kann ist im Vorteil. Und du musst nicht dass wiederholen was ich bereits schrieb

petraspinat  10.02.2021, 23:26
@Slothd3mon

Doch, da überhaupt nicht ersichtlich ist, wie du auf die Aussage mit "1 Jahr" kommst.

"Fein raus" aus was? Und warum nach 1 Jahr?

Slothd3mon  10.02.2021, 23:28
@petraspinat

Gem §23 EstG privates Veräußerungsgeschäft.

wenn du darüber mehr wissen willst. Google es einfach

petraspinat  10.02.2021, 23:37
@Slothd3mon

Die 1-Jahres-Frist trifft aber hier doch gar nicht zu, da sie die Kryptos in einem Gewinnspiel gewonnen hat. Lies bitte genauer.

Slothd3mon  11.02.2021, 07:01
@petraspinat

Schön dass du mich selber zitierst. Und damit meine Antwort untermauerst.

Nach 1 Jahr wäre er sowieso fein raus, wenn es eine Anschaffung wäre, was nicht der Fall ist wie ich es im ersten Absatz schrieb.

Aber danke für die Bekräftigung meiner Antwort!

petraspinat  11.02.2021, 13:23
@Slothd3mon
Nach 1 Jahr wäre er sowieso fein raus

Wieso erst nach 1 Jahr?

Er ist doch schon jetzt fein raus, da er die Kryptos in einem Gewinnspiel gewonnen hat. Lies bitte genauer.

Slothd3mon  11.02.2021, 13:30
@petraspinat

Ja nachwie vor du bestätigt meine Antwort gerade s.o danke dir :)

petraspinat  11.02.2021, 22:52
@Slothd3mon

Wieso aber nach 1 Jahr? Wie kommst du auf den Zeitraum "1 Jahr"?

Slothd3mon  12.02.2021, 07:03
@petraspinat

S.o wer lesen kann ist im Vorteil

petraspinat  12.02.2021, 10:58
@Slothd3mon

Da steht aber nichts dazu, deswegen frage ich ja wie du auf "1 Jahr" kommst.

Slothd3mon  12.02.2021, 11:10
@petraspinat

Doch steht oben §23(1) EstG

petraspinat  12.02.2021, 11:36
@Slothd3mon

Der 1-Jahr-Zeitraum kommt doch hier gar nicht zum Tragen, da keine "Anschaffung" vorliegt. Sie hat die Coins doch in einem Gewinnspiel gewonnen.

Siehe EstG §23 Absatz 1 Satz 2

Slothd3mon  12.02.2021, 11:53
@petraspinat

Ja wie ich oben schrieb liegt keine Anschaffung vor. Aber das hatten wir schon und das ist die 3 Bestätigung von dir. Und in Fällen in denen eine vorläge wäre man nach 1 Jahr raus gem §23 EstG

aber wir drehen uns im Kreis da wir das alles schon hatten, wäre hilfreich wenn du die Kommentare von dir selber lesen würdest

petraspinat  12.02.2021, 12:26
@Slothd3mon
Ja wie ich oben schrieb liegt keine Anschaffung vor.

Ganz genau. Deswegen braucht es auch keinen Hinweis auf den 1-Jahreszeitraum.

Und in Fällen in denen eine vorläge wäre man nach 1 Jahr raus gem §23 EstG

Es liegt doch hier aber gar keine Anschaffung vor. Daher ist der 1-Jahreszeitraum völlig irrelevant.

Slothd3mon  12.02.2021, 12:31
@petraspinat

Ja wie ich bereits schrieb! Das ist jetzt die 5 Bestätigung meiner these

petraspinat  12.02.2021, 12:34
@Slothd3mon

Nein, folgender Satz ist einfach redundant und eher verwirrend als hilfreich:

nach 1 Jahr bist du auf jedenfall fein raus

Der Fragesteller ist in jedem Fall fein raus. Nicht erst nach einem Jahr.

Slothd3mon  12.02.2021, 12:34
@petraspinat

Ja wie ich schrieb. Vielen Dank für die Bestätigung

petraspinat  12.02.2021, 12:39
@Slothd3mon

Der Satz ist einfach völlig redundant. Er verwirrt eher, als dass er hilft.