Gewerbemietvertag: § x Neufestsetzung des Mietzinses: Kann mir jemand den Verbraucherpreisindex hierzu erklären?

1 Antwort

  1. 2010 war viele Jahre die Basis. Seit einigen Jahren ist es 2015. Das ist offiziell vom Statistischen Bundesamt. Das ist einfach so und 2021 kommt in der Tabelle auch Monat für Monat vor.
  2. Das Statistische Bundesamt ermittelt über verschiedene Kostenarten, wie stark der Preisanstieg allgemein ist. Steigen die Preise, steigt zum festgelegten Zeitpunkt, also einmal im Jahr in der Regel, auch die Miete um genau diesen Prozentsatz
  3. Prinzipiell ja. So, wie alle Preise steigen und hoffentlich auch Deine Gewerbeerlöse, so steigt auch die Miete. Es ist deswegen keine Kostenfalle, weil der Vermieter nicht nach Belieben die Miete erhöhen kann, sondern eben nur nach diesem Index. In den letzten 10 Jahren lag er ständig irgendwo zwischen 0,x und max. 2 %. Jetzt dürften es erstmals über 3 % sein, was dennoch niemanden umbringen wird. Außerdem muss der Vermieter nicht erhöhen wenn die Inflation zum Beispiel auf 10 % steigen würde, sondern man kann dann immer noch mit ihm reden. Wenn dadurch Dein Geschäft in Gefahr kommt, wird er mit sich reden lassen, denn wenn Du nicht mehr zahlen kannst, wer weiß, vielleicht findet er dann so schnell keinen Nachfolger und dann wird es für ihn richtig teuer. Ich finde die Lösung auch für Mieter äußerst fair.
  4. Nein, man braucht ihn nicht, aber der Vermieter könnte dann fast nach Belieben "Marktanpassungen" vornehmen, immer wenn er der Meinung ist, dass mal wieder Zeit wird, Dich zu ärgern. So gesehen, sei froh und glücklich über diesen Satz. Du könntest natürlich auch von Dir aus eine Staffelmietvereinbarung anbieten, z. B. jedes Jahr um einen festen Betrag mehr über die ganze Mietdauer. Dann wissen auch beide, wo es lang geht.