Gewerbeanmeldung - Gehören Bafög-Zahlungen in das Formular zur steuerlichen Erfassung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Definitiv NEIN.

Mit sonstigen Einkünften ist was ganz anderes gemeint. Vor allem aber NUR steuerpflichtige, also nicht das Bafög. Die sonstigen Einkünfte sind erschöpfend in § 22 EStG genannt, z.B. Renten. Erschöpfend, bedeutet, alles was dort nicht genannt ist, sind keine sonstigen Einkünfte.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html#:~:text=Einkommensteuergesetz%20(EStG),22%20Arten%20der%20sonstigen%20Eink%C3%BCnfte&text=Eink%C3%BCnfte%20aus%20Leistungen%2C%20soweit%20sie,2%20oder%204%20geh%C3%B6ren%2C%20z.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ranaros 
Fragesteller
 01.08.2020, 10:28

Alles klar, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich habe mir das schon gedacht, war mir aber halt nicht zu 100% sicher, wollte halt keine Zahlungen weglassen, um evtl Stress mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich trage dann jetzt nur die eventuellen Einkünfte bei der Gewerbe Zeile ein.