Gewerbe nötig, um ein Partyzelt einmalig zu vermieten?

3 Antworten

Die einmalige Vermietung ist definitiv nicht gewerblich. Da fehlt es auf jeden Fall an der Nachhaltigkeit. Auch bei 1 bis 2 mal im Jahr würde ich das noch so sehen. Außerdem wird es möglicherweise an einer gewinnerziehlungsabsicht und vorallem an der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr fehlen. Oder willst du hierfür Anzeigen etc schalten?

Umsatzsteuerlich ist es ähnlich. Mangels Nachhaltigkeit ist eher keine Unternehmeriscje Tätigkeit gegen.(da ist keine gewinnerziehlungsabsicht nötig), gleichzeitig könnte aber, selbst wenn eine Unternehmerische Tätigkeit angenommen würde, die Kleinunternehmer Regelung abgewendet werden und die umsatzsteuersteuer würde nicht erhoben werden.

Wenn du Einkommensteuerlich ganz genau wissen willst, wäre die Vermietung nach § 22 Nr. 3 ESTG steuerbar. Die Einkünfte (Einnahmen aus der Vermietung abzüglich dadurch veranlasste werbungskosten) wären aber steuerfrei sofern sie unter der freigrenze von 256 Euro pro Jahr liegen.

mrymen 
Fragesteller
 09.06.2021, 12:06

Hallo Stefan. Vielen Dank für deine Antwort. Ich muß ja auf Kleinanzeigen mein Partyzelt "bewerben". Reicht das alleine, dass ich dann doch gewerblich eingestuft werde, sollte ich das Partyzelt nur 1-2x pro Jahr günstig vermieten möchte? Freibetrag würde reichen. 2x150e Leihgebühr abzügl. Sprit, Ersatzteile, und viel Zeitaufwand (hätte ich aber als Frührentner)..

Mein Aufwand dazu ist ja auch echt groß. Allein der Zeitaufwand (würde ja beim Auf-und Abbau helfen, das Zelt mit meinem Auto hinfahren und abholen, Zuhause wieder schön in der Garage verstauen, damit nichts defekt wird).

Auch muß ich mal Ersatzteile etc. nachkaufen.

Deshalb muß ich ja was verlangen. Verwandte bekommen es natürlich umsonst. Aber Freunde oder Fremde müssten schon etwas Leihgebühr zahlen.

Einige gewerbliche Vermieter von solchen Partyzelte (haben meist Kleingewerbe, da dies auch Tonanlagen vermieten), werden mich dann natürlich blöde anmachen, wenn ich kein Gewerbe habe etc.

Deshalb habe ich schon etwas Angst, Probleme zu bekommen...

Herr Tankwart, was kostet ein Tropfen Benzin? "Ach, einen Tropfen bekommen Sie umsonst" - "Ok, dann tropfen sie mal voll"

Ein bis zwei mal Im Jahr das eigene Partyzelt vermieten, das man ansonsten selber nutzt, ist steuerlich nicht relevant. Dazu braucht man kein Gewerbe, da keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.

Kleingewerbe kannst du eh nicht anmelden. Du kannst nur Gewerbe anmelden oder es lassen, Kleingewerbe gibt es nicht. Alles was es gibt ist die steuerliche Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
mrymen 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:44

Hallo Rudi. Danke für deine Nachricht. Ja, ich möchte das Zelt max. 1x pro Jahr an Bekannte für wenig Geld ausleihen. Also nicht regelmäßig. Aber wie kann ich das beweisen, dass ich das wirklich nicht regelmäßig verleihe? Ich darf ja keine Rechnung ausstellen. Darf ich ein normale Quittung ausstellen, und diese als Beweiß aufgewahren? Viele sagen, sobald ich etwas vermiete, habe ich gezielt Gewinnerzielungsaussichten! Aber kostenlos möchte ich das Zelt ja nicht verleihen. Oftmals fehlt dann ein Teil, welches ich nachkaufen muß etc. Deshalb der geringe Mietpreis, wovon ich dann die fehlende Teile wieder kaufe...

PatrickLassan  09.06.2021, 11:49
@mrymen

Du darfst Rechnungen ausstellen, du darfst nur keine Umsatzsteuer ausweisen.

verreisterNutzer  09.06.2021, 11:51
@mrymen

Logisch darfst Du ne Quittung ausstellen wenn Du Geld erhalten hast, nur nicht mit MwSt., beweisen musst Du da überhaupt nichts. Die Beweislast liegt bis zur gegenteiligen Aufforderung und auch erst ab dann beim Finanzamt, bzw. bei der Staatsanwaltschaft.

Bei 300 Euro im Jahr an Einnahmen für das Vermieten des eigenen Partyzelt ist der Aufwand höher als der Gewinn, daher fehlt die Gewinnerzielungsabsicht.
Risikotragung, Verwahrung, Herausgabe, Wiedereinlagerung, Kontrolle usw. ist mehr Aufwand als der Gewinn hergibt.

mrymen 
Fragesteller
 09.06.2021, 12:00
@verreisterNutzer

Genau, deshalb möchte ich das auch ohne Gewerbe machen. Das Zelt nutzlos in der Garage zu lassen, bis ich es für ein weiteres Familienfest mal wieder brauche, ist sinnlos. Wenn ich dieses jedoch 1x-2 pro Jahr für wenig Geld vermiete, dann hat das nichts mit Gewinnerzielung zu tun. Ich habe ja auch viel Zeit investiert. Würde ja auch beim Auf- und Abbau helfen!

Aber: Viele sagen, dass es trotzdem ein Gewerbe wäre. Meist die, welche solche Partyzelt gewerblich vermieten, drohen mir dann sicherlich mit Finanzamt etc.

Deshalb bin ich ja so unsicher...

verreisterNutzer  09.06.2021, 13:05
@mrymen

Wenn Du ganz sicher gehen willst und dich präventiv gegen evtl vorkommede Rügen absichern willst, dann kläre das idealerweise mit dem Finanzamt, das gibt dann einen Aktenvermerk und gut is. Wenn sich der Beamte am Telefon querstellt, einfach nach dem Vorgesetzten fragen, mit dem bekommt man solche Sachen grundsätzlich besser geregelt..... Insbesondere wenn das FA Ibbenbüren für dich Zuständig ist, da ist grundsätzlich alles etwas kleinkarierter als bei allen anderen FA die ich, oder mein Freundeskreis so kennen.

Streng genommen musst du ein Gewerbe anmelden und beim Finanzamt die klein unternehmer Regelung wählen.

Wenn du mich fragst ob ich das in diesem Verhältnis machen würde.... Tja fraglich.

Vermietest du es immer wn die selben?

Wenn ja... Dann würde ich es lassen.

Wenn nein... Wieso nicht öfter vermieten damit sich der Aufwand wirklich lohnt?

mrymen 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:46

Ich würde es max. an gute Bekannte vermieten. Kostenlos wäre blöd, da oftmals beim Auf/Abbau etwas fehlt. Und dann muß ich die Teile nachkaufen. Deshalb möchte ich ein wenig Leihgebühr verlangen. Aber deshalb den Weg über ein Gewerbe?

Nayes2020  09.06.2021, 12:11
@mrymen

Nein dann nicht. Wenns bekannte sind und immer die selben Leute.

Also streng genommen ja.

Aber in deinem Fall würde ich darauf verzichten