Gewerbe geführt ohne Gewerbeschein
Hallo, ich habe ein angemeldetes Gewerbe und da ich mal ärger bei Ebay hatte, habe ich unter dem Namen meiner Frau bei Ebay gehandelt.
Zahlungen gingen auf ihr Konto und Paypal Zahlungen auf meins.
Meine Frau hat kein Gewerbe und es wurde auch nicht sehr viel Umsatz gemacht.
Wäre das Gewerbe angemeldet gewesen, hätten wir die Grenze von 17.500€ nicht überschritten und sie wäre Umsatzsteuerbefreit gewesen.
Da es mal eine Anzeige gab weil jemand nicht schnell genug sein Geld wieder bekommen hat, habe ich damals bei der Aussage zu diesem Fall angegeben das nur Ich etwas mit dem Fall zu tun habe und meine Frau nicht.
Mir wurde damals gesagt da es meine Frau ist, wäre das schon in Ordnung auf ihren Namen bei Ebay zu verkaufen.
Jetzt kam der Anruf von der Polizei das wir beide zum Revier kommen sollen wegen einer Kontoverdichtung und das der Staatsanwalt vermutet das ohne Gewerbe gehandelt wurde.
Bekommen wir jetzt ärger weil meine Frau kein Gewerbe angemeldet hat.
Ist das Steuerhinterziehung und wird ordentlich bestraft?
Soll ich mir jetzt einen Anwalt nehmen oder erst einmal abwarten was überhaupt kommt?
Was kann man machen um nicht all zuviel stress zu bekommen?
3 Antworten
Bei der Polizei mußt Du nur Dien Personalien angeben.
Zur Sache zu äußern ist niemand verplichtet.
Ich würde nicht zur Polizei hingehen und eine freundliche Breif schreiben, dass ihr beide euch derzeit zur Sache nicht außern möchtet und erst einmal den Rat eines anwalter einholen, dan ermittelt diese.
Denn wenn ihr eich äußert wird ales was ihr sagt im Straverferfahren gegen euch verwendet und die Polizei hat keine Arbeit.
Googel doch mal , was tun bei eine Polizeilichen Ermittlungsverfahren , da ist alles beschrieben.
Denn die Polizei ist in Verschieden Verhörtechniken geschult, da kommen so Spasti Sprüche wie " Wenn Du es zugibst bist Du wenigstens ein Kerl od. durch eine Ausage wird es nicht so schlimm, oder sie machen einem auf Kumpel mit Zigarretten und Kaffe anbieten.
Laut STPO kann aber das Schweigen od. nicht zum Fall äußer nicht negativ angelastet werden.
Ja, das ist das beste und mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Strafrecht führen kann nicht schaden.
Ja, das ist das beste und mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Strafrecht führen kann nicht schaden.
Ja, das ist das beste und mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Strafrecht führen kann nicht schaden.
Ja, das ist das beste und mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Strafrecht führen kann nicht schaden.
Ihr habt gewerblich verkauft ohne Gewerbeschein. Steuern habt ihr sicher auch nicht gezahlt.
Das ist gewerbsmäßiger Betrug.
Nein Steuern wurden nicht gezahlt weil es eh bis jetzt nicht viel Geld eingebracht hat und sie Umsatzsteuerbefreit gewesen wäre da kein Umsatz über 17,.500€ gemacht wurde.
Klingt alles recht kompliziert, ich an deiner Stelle würde einen Anwalt zu Rate ziehen. So eine Geschichte kann ohne Fachwissen ziemlich in die Hose gehen. Ich würde vorschlagen das Du dich bei der Polizei erstmal überhaupt nicht zu den Vorwürfen äußerst, überlasse das einem Anwalt nachdem du dem den Fall haarklein dargelgt hast. Du musst dich auch nicht vor der Polizei äußern, egal was die dir erzählen.
Ja, einen Strafrechtsanwalt.
Danke für die Antwort.
Werde es dann wohl so angehen.