Gewerbe anmelden, als Arbeitssuchender?
Ich bin momentan noch arbeitsuchend aber möchte mich gerne mit einem Kleingewerbe etwas selbststÀndig machen allerdings stelle ich mir die Frage muss ich es dem Arbeitsamt angeben, dass ich ein Nebengewerbe anmelden will? Weil ich voraussichtlich ab dem nÀchsten Monat sowieso wieder eine Arbeitsstelle habe..
Wird die Versicherung davon direkt erfahren das ich ein nebengewerbe anmelde und mich kontaktieren ?
Wie alt bzw. jung bist du denn?
Ich bin 22jahre alt..
4 Antworten
NatĂŒrlich muĂt du diese Ănderung deinem Jobcenter melden...
Allein schon wegen einer evtl. Anrechnung des erzielten Einkommens!
Du kannst selbstverstĂ€ndlich ein Gewerbe anmelden, musst das JobCenter aber davon in Kenntnis setzen. Sobald du damit GeldzuflĂŒsse hast, musst du diese ebenfalls zeitnah mitteilen.
Wenn du hauptberuflich selbstÀndig bist, bekommst du ja keine Leistungen mehr, musst dich also selbst krankenversichern. Aber auch als SelbstÀndiger kannst du noch AUFSTOCKEND AlG 2 beziehen.
FĂŒr die Krankenversicherung kannst du in der ExistenzgrĂŒndungsphase (bis 3 Jahre) zum Mindestbeitrag versichert werden. Dann musst du aber u.U. im Folgejahr den richtigen Beitrag nachzahlen.
Es gibt gar kein Haupt- oder Nebengewerbe. Auf der Gewerbeanzeige wird nur aus statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe zum Zeitpunkt der Anmeldung zu deinem Haupterwerb dienen soll? Wenn du aber noch von ALG lebst, ist das nur ein Nebenerwerb.
Ich gehe davon aus, dass Du im Bezug von ALG I bist. Oder bist Du im Bezug von ALG IIĂ Du musst jede VerĂ€nderung deiner Lebessituation der AfA oder dem Jobcenter mitteilen und Du solltest die Anmeldung einer selbststĂ€ndien TĂ€tigkeit vorab mit der AfA absprechen. EinkĂŒnfte werden deinem ALG I / ALG II angerechnet und ggf. abgezogen.
Es bsteht aber die Möglichkeit, dass die AfA oder das Jobcenter deine selbststĂ€ndigkeit unterstĂŒtzt. ZunĂ€chst bezahlt das Amt die Vorbereitung deiner SelbststĂ€ndifkeit (Haupt/Nebenerwerb). Im rahmen der Vorbereitung geht man auf alle Fragen deiner GrĂŒndung ein und erstellt einen Businessplan und schaut welche Fördermittel es gibt.
Im AnschluĂ sollte man prĂŒfen ob dir ein ExistenzgrĂŒndungszuschuss zusteht. Idealerweise lĂ€Ăt Du dich einmal beraten. Infos unter www.beraterstudio.de
FĂŒr Versicherung solltest du schon selber sorgen ,
und denen Bescheid zugeben schadet auch nicht selbst wenn es ne Mail ist . Lg und viel Erfolg đ
Danke erstmal fĂŒr die Antwort:)
Evt. Könnten Sie mir auch bei einer weiteren Frage behilflich sein!?
Die Lage sieht ja so aus wenn man etwas als hauptgewerbe macht muss man sich selbst kranken versichern...allerdings möchte ich es ja als nebengewerbe machen, derzeit bin ich ja aber noch arbeitssuchend gemeldet..wĂ€re es dann wenn ich mein Gewerbe zu morgen beginne das ich das Gewerbe als Hauptgewerbe ausfĂŒhre? Da ich ja momentan keine Arbeitstelle habe oder sogesagt "nichts anderes mache"?