Gewerbe anmelden, als Arbeitssuchender?

siola55  14.03.2022, 10:34

Wie alt bzw. jung bist du denn?

AlexMalex99 
Fragesteller
 14.03.2022, 10:53

Ich bin 22jahre alt..

4 Antworten

NatĂŒrlich mußt du diese Änderung deinem Jobcenter melden...

Allein schon wegen einer evtl. Anrechnung des erzielten Einkommens!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst selbstverstĂ€ndlich ein Gewerbe anmelden, musst das JobCenter aber davon in Kenntnis setzen. Sobald du damit GeldzuflĂŒsse hast, musst du diese ebenfalls zeitnah mitteilen.

AlexMalex99 
Fragesteller
 14.03.2022, 11:41

Danke erstmal fĂŒr die Antwort:)

Evt. Könnten Sie mir auch bei einer weiteren Frage behilflich sein!?

Die Lage sieht ja so aus wenn man etwas als hauptgewerbe macht muss man sich selbst kranken versichern...allerdings möchte ich es ja als nebengewerbe machen, derzeit bin ich ja aber noch arbeitssuchend gemeldet..wĂ€re es dann wenn ich mein Gewerbe zu morgen beginne das ich das Gewerbe als Hauptgewerbe ausfĂŒhre? Da ich ja momentan keine Arbeitstelle habe oder sogesagt "nichts anderes mache"?

DerHans  14.03.2022, 12:37
@AlexMalex99

Wenn du hauptberuflich selbstÀndig bist, bekommst du ja keine Leistungen mehr, musst dich also selbst krankenversichern. Aber auch als SelbstÀndiger kannst du noch AUFSTOCKEND AlG 2 beziehen.

FĂŒr die Krankenversicherung kannst du in der ExistenzgrĂŒndungsphase (bis 3 Jahre) zum Mindestbeitrag versichert werden. Dann musst du aber u.U. im Folgejahr den richtigen Beitrag nachzahlen.

Geochelone  14.03.2022, 14:07
@AlexMalex99

Es gibt gar kein Haupt- oder Nebengewerbe. Auf der Gewerbeanzeige wird nur aus statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe zum Zeitpunkt der Anmeldung zu deinem Haupterwerb dienen soll? Wenn du aber noch von ALG lebst, ist das nur ein Nebenerwerb.

Ich gehe davon aus, dass Du im Bezug von ALG I bist. Oder bist Du im Bezug von ALG IIß Du musst jede VerĂ€nderung deiner Lebessituation der AfA oder dem Jobcenter mitteilen und Du solltest die Anmeldung einer selbststĂ€ndien TĂ€tigkeit vorab mit der AfA absprechen. EinkĂŒnfte werden deinem ALG I / ALG II angerechnet und ggf. abgezogen.

Es bsteht aber die Möglichkeit, dass die AfA oder das Jobcenter deine selbststĂ€ndigkeit unterstĂŒtzt. ZunĂ€chst bezahlt das Amt die Vorbereitung deiner SelbststĂ€ndifkeit (Haupt/Nebenerwerb). Im rahmen der Vorbereitung geht man auf alle Fragen deiner GrĂŒndung ein und erstellt einen Businessplan und schaut welche Fördermittel es gibt.

Im Anschluß sollte man prĂŒfen ob dir ein ExistenzgrĂŒndungszuschuss zusteht. Idealerweise lĂ€ĂŸt Du dich einmal beraten. Infos unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

FĂŒr Versicherung solltest du schon selber sorgen ,

und denen Bescheid zugeben schadet auch nicht selbst wenn es ne Mail ist . Lg und viel Erfolg 🍀