Gesetzliche Feiertage werden nicht bezahlt
Hallo zusammen
meine Mutter hat einen Arbeitsvertrag mit 40 Stundenwoche. Ihr Arbeitgeben handhabt das nun folgendermaßen: Wenn in einer Woche ein Feiertag ist,also jetzt dann z.B. die Weihnachtsfeiertage und meine Mutter arbeitet an diesen Tagen nicht, dann bezahlt der Arbeitgeber diese Tage auch nicht. Also bekommt Sie z.B. wenn ein Feiertag ist, nur 32 Stunden bezahlt. Bei 2 Feiertagen nur noch 24 usw.....
Ist das rechtens? Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich finde aber diesbezüglich nichts aussagekräftiges bei Google.....
Danke für eure Hilfe
Grüße und schöne Weihnachten :-)
7 Antworten
Es hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn sie in der Tat pro gearbeite Stunde bezahlt wird, dann ist es richtig, daß sie bei einem Feiertag nichts verdient, wenn sie nicht auf der Arbeit ist.
Aber das ist eher selten der Fall. Normaler Weise hat man einen festen Arbeitsvertrag, bei dem Feiertage als geleistete Arbeitstage zählen. Wenn man eine Gleitzeit hat, wird es so gewertet, als ob man die Regelarbeitszeit über anwesend war.
Das ist ein klarer Verstoß gegen den § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, daß er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"
Wie groß ist den die Firma in der Deine Mutter arbeitet? Sie hat auf jeden Fall Anspruch auf Bezahlung.
Ganz genau das ist es! DH!
Wenn Deine Mutter schon länger (mindestens sein 2010) in dem Betrieb arbeitet, müsste sie eigentlich wissen, ob es einen Betriebsrat gibt, der für sie zuständig ist. Da waren die letzten regulären Betriebsratswahlen zu denen jeder Mitarbeiter aufgerufen wird.
Es kann aber auch sein, dass es in Berlin einen BR gibt, der nur dort zuständig ist. Das kann ich Dir nicht beantworten. Dann bleibt nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Deine Mutter könnte aber einmal versuchen, sich mit dem Personalbüro in Verbindung zu setzen und die Damen oder Herren auf ihren Irrtum bezüglich der Feiertagsbezahlung aufmerksam zu machen. Oft bringt es etwas, wenn die Herrschaften merken, dass sie einen AN nicht so einfach über den Tisch ziehen können und sich dieser über bestehende Gesetze schlaumacht.
Das ist ein Verstoß! Sje sollte unbedingt Rat einholen und dann mit diesen zum Chef gehen und wenn nichts hilft auch aufs Arbeitsgericht gehen!
Die Feiertagsregelung müsste im Arbeitsvertrag doch geregelt sein. Eigentlich ist das nich in Ordnung.
was steht im vertrag ? stundenweise bezahlung - dann ist das richtig.... 40 stunden pro woche dann muss der feiertag bezahlt werden
1500 Mitarbeiter in ganz deutschland, arbeiten für diesen Sauladen. Namen nenne ich jetzt keine, aber es handelt sich um ein Unternehmen das an Bahnhöfen und drum herum diverse Kioske betreibt. Angeblich gibt es in Berlin einen Betriebsrat, von dem aber keine Telefonnummer ausfindig zu machen ist.