Geschäftsbezeichnung Kleinunternehmer?

3 Antworten

"Drechselstube - Uwe Hofmann"

Als "Kleinunternehmer" hat man offiziell keinen "Firmennamen" und muss immer den vollen Namen "führen".

Viele Grüße

Michael

Mit dem kompletten Namen bist Du auf der sicheren Seite.

Ah, verstehe.

Lies mal bitte dies hier durch, das wären die Bestimmugnen für Namensgebung im HGB und BGB:

Bei der Ausübung eines freien Berufs bzw. Kleinunternehmens müssen Sie zunächst beachten, dass Sie nicht zur Führung einer Firma (= Name eines Unternehmens) berechtigt sind. Sie können stattdessen aber eine Geschäftsbezeichnung wählen. Diese wird jedoch in kein Register eingetragen, da Sie nach wie vor rechtsverbindliche Handlungen stets unter Ihrem vollen bürgerlichen Namen vornehmen müssen. Insb. auf Rechnungen, Geschäftsbriefen und in der Werbung müssen Sie daher zusätzlich Ihren vollen bürgerlichen Namen nennen.

Wie Sie diese Geschäftsbezeichnung (= Fantasiename) ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsbezeichnung keine bestehenden Rechte Dritter verletzt und keinerlei Rechtsformzusätze enthält (wie z.B. e.K.) oder anderweitig irreführend ist. Sie sollten daher überprüfen, als erster Schritt z.B. durch Anfrage bei der IHK, ob ein Wettbewerber in Ihrem sachlichen und örtlichen Tätigkeitsbereich bereits dieselbe oder eine ähnliche Bezeichnung verwendet. Zusätzlich empfehlen sich dringend Marken- und Firmennamenrecherchen, um der Verletzung fremder Schutzrechte vorzubeugen. https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Unternehmensname/Einzelunternehmen-ohne-HR-Eintrag/Kleinunternehmer-ohne-Handelsregistereintrag-Unternehmensbezeichnung.html