Gerichtsvollzieher auf Schadenersatz verklagen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst nicht den Gerichtsvollzieher verklagen sondern nur das Land...

Wenn der Bus nicht dem Schuldner gehört, dann kann er auch nicht gepfändet werden.

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 07:52

Dankeschön, Aber wie schon erwähnt , er verkauft das Fahrzeug unter seinen Namen! Da er auch Halter war , muss er doch nachweisen das es nicht sein Fahrzeug ist! Wieso verkauft er dann das Fahrzeug trotz Vermögensauskunft. ? Wenn er nicht Eigentümer ist macht es doch keinen Sinn das er den Verkauft. Abgesehen mal das hiet auch das Finanzamt die Ohren spitzt.

toprock  15.02.2015, 21:27

Wenn im Kaufvertrag dann als Verkäufer die Firma steht..? Den Käufer wird es nicht interessieren und Du kannst dann nichts machen. Der OHV kann nur pfänden was dem Schuldner gehört... Das Finanzamt macht was es will, die helfen Dir auch nicht weiter- so kommst Du auch nicht zu Deinem Geld.

guenny2 
Fragesteller
 17.02.2015, 08:44
@toprock

Vielen Dank allen, aber ich war erfolgreich. Unser Mühlen mahlen langsam aber stetig

Warum will er denn nicht pfänden? Ist der Wagen überhaupt Eigentum des Schuldners? Wenn der Gerichtsvollzieher einen triftigen Grund hat, die Pfändung zu verweigern, kannst Du logischerweise auch keinen Schadenersatz verlangen...

Wenn der Bus nun einmal nicht zum Vermögen des Schuldners gehört, kann der Gerichtsvollzieher ihn auch nicht pfänden. Das ist keine Frage des Wollens.

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 06:24

Das ist sicherlich richtig! Aber wenn er nicht sein Eigentum ist kann er ihn auch nicht verkaufen? Oder sehe ich das falsch? Da er ja angeben hat das er keine Einkünfte kein Vermögen hat!

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 06:32
@guenny2

Das seine Vermögensauskunft falsch ist wurde von Amts wegen festgestellt Zoll es handelt sich um Schwarzarbeit.

Ratirat  15.02.2015, 06:33
@guenny2

Im Prinzip kann man auch Sachen verkaufen, die einem nicht gehören, siehe § 932 BGB. Aber das ist hier vermutlich nicht relevant.

Die Frage ist vielmehr, woraus hier geschlossen wird, dass er den Bus als Privatperson und auf eigene Rechnung verkaufen will.

Ratirat  15.02.2015, 06:34
@guenny2

Auch bezogen auf den Bus?

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 06:38
@Ratirat

Inserate in diversen Anzeigern. Bis vor 4 Wochen war er auch noch Halter. Ein MWST. Fahrzeug war es auch! DasFinanzamt bzw, Fachabteilung hat da schon sehr großes Interesse angemeldet.

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 06:57
@Ratirat

Auf Bus noch nicht im Moment! Das wird vom Finanzamt geprüft

guenny2 
Fragesteller
 15.02.2015, 07:03
@guenny2

Unter seinen persönlichen Daten , nicht Firma oder Strohmann etc.