Gerichtsauflage nicht erfüllt, was tun?
Hallo und schonmal vielen Dank für die hilfreichen antworten.
Anfang des Jahres habe ich nach mehreren, nicht zusammenhängenden, Strafverfahren und zwei Gerichtssitzungen 120 Sozialstunden und eine Auflage zum absolvieren einer AntiAggressionsTherapie (AGT).
Die Sozialstunden absolvierte ich alle vor Ausbildungsbeginn, jedoch die AGT fing einen Tag nach Ausbildungsbeginn an und nach etlichen Briefen, Telefonaten und Gesprächen mit der zuständigen Richterin stellte sie dieses zurück. Bedingung war: ich soll melden, falls die Ausbildung vorzeitig beendet wird. Das habe ich auch schriftlich, aber nichts unterschrieben.
Vor zwei Monaten kündigte mein Chef mich grundlos und fristlos. Bis heute habe ich mich nicht bei der Richterin gemeldet, da diese AGT immer jedes Jahr im August anfängt und ich bereits einen Vertrag für eine sehr gute Ausbildungsstelle habe und mir das so vermasseln würde.
Zu meiner hauptsächlichen Frage: Habe ich eine Meldepflicht und kann hoffen, dass das dort niemanden auffällt?
5 Antworten
Hallo!
Ich bin nicht wirklich vom (juristischen) Fach, aber vielleicht kann ich zumindest einen Denkanstoß gebe.
Ich würde denken, dass Du eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Gericht hast. Diese müsste Dir aber schriftlich mitgeteilt worden sein (wahrscheinlich auf dem Schreiben, wo das AGT zurück gestellt wird). Unterschreiben musst Du da nichts.
Was würde denn passieren, wenn du das Gericht nicht informierst und die es doch mitbekommen?
Wenn Deine Strafe dadurch erhöht wird, neue Sozialstunden oder schlimmer, dann würde ich das an Deiner Stelle nicht riskieren. Damit würdest Du deinen neuen Ausbildungsplatz wahrscheinlich mehr gefährden.
Da Du Dich durch einen Ausbildung ja "in die Gesellschaft integrierst", sollte es eigentlich möglich sein, auf die Ausbildung auch ein 2. mal Rücksicht zu nehmen.
Zumal ich davon ausgehen würde, dass es auch andere gibt, die dieses AGT machen müssen und berufstätig sind. Also sollte es doch auch die Möglichkeit geben, dies abends oder am Wochenende zu machen. Würde ich auf alle Fälle erfragen, damit machst Du ja auch gleich klar, dass Du es auf alle Fälle noch absolvieren möchtest ;-).
Wünsche Dir viel Erfolg!
Klug ist das nicht. Spielt aber auch keine Rolle wenn du eben dann im August deine AGT machst. Könnte schon sein dass du einen Zettzel ausfüllem musst was du grad tust und dann bist auf die Nettigkeiten der Richterin angewisen. Wird schon nicht auffallen
Das habe ich auch schriftlich, aber nichts unterschrieben.
Die Richterin hat nicht unterschrieben? Muß sie nicht.
Such dir einen Platz für eine AGT und teil den Sachverhalt erneut der der Richterin mit.
Suche dir selber so eine stelle die das mit dir macht den es gibt ja nicht nur 1 stelle die das macht ! Wen dir garnichts einfällt frage bei der polizei nach für das anti agressionst tranig !
Du must das melden das du gekündiegt woden bist du willst ja sicher nicht noch mehr ärger haben ! Lege dan zb auch vor das du schon einen neue ausbildung hast die aber dan angefangen hat wen du da diese therapie machen sollst !
Du musst den Auflagen nachkommen den im schlimmsten falle müsstest du einsitzen! Und wen du Dan Eine ausbildung hast Dan musst du das eben so hinbekommen das du das nach der Berufsschule machst!
Einfach das AGT machen und hinterher den Schein, dass du das AGT gemacht hast dem Gericht schicken (ohne den Ausbildungsabbruch zu erwähnen). Schon wird das abgehakt und fertig. Dann glaubt das Gericht halt, dass du es im Urlaub oder nebenbei doch gemacht hast.
Das ist ein spezielles AGT training, wofür jemand einmal jährlich aus neumünster herfährt und das macht.