Gerät nach Verkauf in Steuererklärung weiterhin abschreiben?
Hallo zusammen,
ich studiere neben meinem Vollzeit-Job und kann somit mein Smartphone in den Werbungskosten der Steuererklärung anteilig geltend machen. Da dieses den Betrag von 952 € übersteigt, muss ich es über 5 Jahre abschreiben.
2018 habe ich ein Smartphone gekauft, bis 2022 wird es also noch abgeschrieben.
Dieses habe ich aber 2021 verkauft und ein neues Smartphone gekauft. Wie verfahre ich jetzt damit?
Beide Geräte im Steuerjahr 2021 geltend machen? Oder kann ich das Gerät aus 2018 nach dem Verkauf nicht mehr abschreiben?
3 Antworten
Erstens wäre es Betrug, wenn du diese Gerät weiter abschreiben würdest.
Zweitens ist es simple Logik, die besagt, dass Du nur Deine echten Kosten abschreiben darfst, also auch nicht die Kosten Deines neuen Gerätes, sondern nur die Differenz des neuen Kaufpreises minus den Verkaufspreis des alten Gerätes.
Nach mehrfachem Nachdenken, bin ich bereit Dir voll zuzustimmen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf wären zwar prinzipiell Gewinn, aber die bisher erfolgte Abschreibung steht ja nicht fürdas Gesamtgerät sondern für den bisherigen Wertverlust durch die Verwendung. D.h. der finanzielle Restwert des Gerätes entspricht dem Wertanteil, der noch nicht abgeschrieben wurde.
Die Einnahmen aus dem Verkauf wären zwar prinzipiell Gewinn
Nicht prinzipiell. Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist gem. § 23 (3) S. 1 u. 4 EStG die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den durch die bisher steuerlich geltend gemachten Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten. Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist in diesem Fall aber sowieso irrelevant, weil die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten wurde und der Verkauf somit nicht einkommensteuerbar ist.
Volle Zustimmung.
Das sagt dir kostengünstig der Steuerberater, den solltest bei so einem Handy haben, sonst machst Bauchlandung.
Ich vermute aber ohne Garantie:
Der Verkaufpreis gehört zu den Einnahmen, Abschreibung ist vorbei, und dann mal hoffen dass das FA mitspielt auf Dauer.
Als Firmenhandy tuts meist ein günstiges allemal und das ist sofort absetzbar und dann kannst dass nächste holen, stressfrei.
Ich bin normaler Angestellter, es geht hier um meine persönliche Steuererklärung. Das ist kein Firmenhandy und der Verkauf zählt somit auch nicht zu meinen Einnahmen. Da ich nebenher studiere, kann ich alle dafür anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Der Meinung bin ich in dem Fall nicht unbedingt, aber in Deutschland dürfen nur Steuerberater dich beraten, sonst würden ja alle alles absetzen...
Auf jeden Fall muss es wohl sinnvoll und für die Ausbildung dienen, nicht privat benutzt werden, also brauchst 2tes Handy
Nein, brauche kein zweites Handy, da ich dieses nur anteilig absetze. Also Nutzungsanteil 90 % Privat, 10 % Studium
Klingt besser, aber ob das Sinn macht? 200۟ber 5 Jahre??? Nunja...
in Deutschland dürfen nur Steuerberater dich beraten
Das ist falsch. Zunächst einmal dürfen auch z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Steuersachen beraten. Diese Beschränkungen gelten außerdem nur bei geschäftsmäßigen Hilfen in Steuersachen. Gemäß dem Kommentar von Schwarz/Pahlke, Rz. 76, ist eine Hilfeleistung nur dann geschäftsmäßig,
wenn sie wiederholt und in der Absicht geschieht, sie zu einem wiederkehrenden und dauernden Bestandteil der Beschäftigung zu machen. Ob dies haupt- oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich geschieht, ist ohne Bedeutung. Es muss jedoch eine selbstständige, eigenverantwortliche und weisungsunabhängige Tätigkeit sein, die mehr als eine private Gefälligkeit oder eine einmalige Betätigung darstellt.
Ergo darf jede*r jede*n in Steuersachen beraten, solange es keine geschäftsmäßige Hilfeleistung ist. Und zu guter Letzt stehen in § 6 StBerG Ausnahmen von dem Verbot von geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen. Unter anderem steht dort
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung.
Du schreibst das alte Smartphone für den Zeitraum ab, für den Du es beruflich nutzt. Ebenso verfährst Du mit dem neuen. Das heißt, das alte Smartphone wird bis zum Verkauf normal abgeschrieben, ab Neukauf das neue. Beides entsprechend zeitanteilig.
Alles andere, was bei Gewinneinkünften an der Tagesordnung wäre, also Besteuerung des Verkaufs sowie Restwert-AfA, kommt hier nicht in Betracht.
nachzulesen bei Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 308. Lieferung 12.2021, § 9 EStG, Rz. 533
Sie darf ihr altes Smartphone bis zum Verkaufstag und ihr neues Smartphone ab dem Anschaffungstag abschreiben, und zwar so lange wie sie es beruflich nutzt oder bis es vollständig abgeschrieben ist. Von einer Differenzabschreibung hab ich noch nie gehört, und das wär auch nicht logisch. Und da zwischen der Anschaffung und dem Verkauf des alten Smartphones mehr als ein Jahr liegt, muss sie einen eventuellen Gewinn aus dem Verkauf auch nicht versteuern.