Generalvollmacht über den tot hinaus

3 Antworten

Du kannst das Geld das zur Verfügung steht nehmen, um eine würdige Beerdigung zu finanzieren. Es kann sein, dass auch noch andere Kosten entstehen, die gedeckt werden müssen. Was aber nach Abzug aller Kosten noch übrig ist, dass muss unter den Geschwistern geteilt werden. Alle Geschwister sind, falls sie nicht enterbt wurden, gleichermaßen berechtigt.

Nein, das kannst du nicht, sobald deine Mutter verstirbt gehört alles allen 3 Geschwistern zu gleichen Teilen. Ob das jetzt Geld oder Gegenstände oder auch Schulden sind. Vorraussetzung es gibt kein Testament und alle 3 nehmen das Erbe an. Die Vollmacht gilt, meines Wissens nach, nicht mehr wenn sie stirbt.

Gibt es nicht die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten, mit den Geschwistern in das Gespräch zu kommen wie ihr verfahren werdet?