Generalvollmacht über den tot hinaus
Hallo meine Frage Ich habe eine Generalvollmacht von meiner Mutter bei Lebzeiten gemacht . Sie geht auch über den tot hinaus . Meine Mutter liegt im Koma und siht nicht gut aus . Sollte sie es nicht Schaffen weiß ich das ich Wohnung und alles was dazu gehört Kündigen muss . Das ist soweit Klar . Jedoch wie mache ich es mit dem gesamten Inventah , Möbel , Schmuck und so weiter . Kann ich die wohnung auflösen und das Inventah Verkaufen und was mache ich mit den Geld , Es sind noch 2 Geschwister da . Meine Mutter wollte das ich sie natürlich Würdig unter der Erde Bringe . Das soll auch so sein . Kann ich ohne Rücksicht meiner Geschwister dafür sorgen und das Geld das sie besitzt und der erlös aus der Wohnug dafür Problehmlos nehmen ? und wie wird mit den Restguthaben verfahren ?
3 Antworten
Du kannst das Geld das zur Verfügung steht nehmen, um eine würdige Beerdigung zu finanzieren. Es kann sein, dass auch noch andere Kosten entstehen, die gedeckt werden müssen. Was aber nach Abzug aller Kosten noch übrig ist, dass muss unter den Geschwistern geteilt werden. Alle Geschwister sind, falls sie nicht enterbt wurden, gleichermaßen berechtigt.
Nein, das kannst du nicht, sobald deine Mutter verstirbt gehört alles allen 3 Geschwistern zu gleichen Teilen. Ob das jetzt Geld oder Gegenstände oder auch Schulden sind. Vorraussetzung es gibt kein Testament und alle 3 nehmen das Erbe an. Die Vollmacht gilt, meines Wissens nach, nicht mehr wenn sie stirbt.
Gibt es nicht die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten, mit den Geschwistern in das Gespräch zu kommen wie ihr verfahren werdet?