gelte ich jetzt als Studentin oder Schülerin?

5 Antworten

Besuch einer allgemeinbildende Schule 

Als Schüler gelten in der Sozialversicherung alle Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Das sind insbesondere die Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Sonderformen einzelner Bundesländer, wie z. B. Regelschulen (Thüringen), Erweiterte Realschulen (Saarland), Sekundarschulen (Sachsen-Anhalt), Verbundene Haupt- und Realschulen (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern), Regionale Schule (Rheinland-Pfalz), die bayerischen Wirtschaftsschulen sowie Sonder- und Förderschulen.

Wer zählt nicht zu den Schülern?

Wer sich an einer Abendschule weiterbildet oder Kurse an einer Volkshochschule belegt, wird dagegen nicht als Schüler eingeordnet. Schüler an Fachschulen, darunter fallen beispielsweise Technikerschulen, Meisterschulen oder sozialpflegerische Fachschulen, gelten sozialversicherungsrechtlich bereits als Studenten.

Fortuna1234  26.12.2017, 15:08

Hier geht es um Bafög und für Bafög sind alles Schüler, die nicht studieren. Und nur, wer einen Hochschulabschluss bekommt studiert laut Bafög.

Ist es einen schulische oder Hochschul-Ausbildung? (Hochschule, nicht die auf dem hohen Berg steht)

tevazu 
Fragesteller
 26.12.2017, 14:44

schulische

Novos  26.12.2017, 14:56
@tevazu

Warum dann die Frage? Du bist Schülerin in der schulischen Ausbildung

Schule ist wenn du Jünger als 18 Jahre bist und die Gesetzlichen Schulpflichten erfühllen sollst.

Studentin ist Latain auf deutsch übersetzt heißt es Schüler.

Studenten sind Volljährige die z.b auf Berufs. Uni. Akademi. VHS. Jobcenter Fortbildung. ... Schüler=Kinder. Studenten=Erwachsene

Bafög kriegst du immer, du musst das aber später zurückzahlen wenn es noch nicht verjährt ist.

tevazu 
Fragesteller
 26.12.2017, 14:58

Ja aber schüler-bafög ist vom Staat geschenkt.

larissaxtechno  26.12.2017, 14:59

Nein, ich bin auch in der Erzieher Ausbildung und ich bekomme Schüler-Bafög und muss dieses nicht zurückzahlen

Andreas Starke  26.12.2017, 15:17

Du liegst daneben, in mehrerer Hinsicht.

  • Mit der Volljährigkeit hat der Unterschied Schüler / Student nichts zu tun, sondern damit, ob man eine Schule oder eine Hochschule besucht.
  • Was die Rückzahlung betrifft gibt es Unterschiede zwischen Schüler-BAFöG und Studenten-BAFög.
  • "Studentin" kommt vom lat. "studium", das mehrere Bedeutungen hat. Immer hat es damit zu tun, dass man sich "eifrig mit einer Sache befasst". Näheres hier: https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/latein-deutsch/studium
  • "Schüler" heißt auf Latein: discipulus, aber die alten Römer kannten den Unterschied zwischen Schüler-BAFöG und Studenten-BAFöG noch nicht ;-).

Hi,

das ist eine schulische Berufsausbildung und du bist Schüler. Wer auch immer dich als Student bezeichnet... nein, du bist kein Student. Du bist Schüler. Du bekommst Schüler-Bafög.

Im Antrag gibt es aber auch keinerlei Unterschied zwischen Schülern einer schulischen Berufsausbildung und Studenten.

Schüler-BAföG ist das