Geld geliehen aber nicht zurück bezahlt. Kann ich weitere Zinsen verlangen?

10 Antworten

Kann ich nochmals weitere 250 € Zinsen für die anderen Monate verlangen ?

Nein, und schon gar nicht in beliebiger Höhe.

Verzugszinsen gehören zum Verzugsschaden. Um diese zu verlangen, müsste der Schuldner in Verzug sein. Das scheint er noch nicht zu sein, zumindest kannst du das wohl nicht nachweisen.

Daher würde ich ab jetzt nur noch schriftlich weitermachen. Zunächst musst du den fälligen Betrag (1750,-) mit einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) einfordern. Verstreicht die Frist, kannst du einen Verzugszins von 5% p.a. über dem Basiszinssatz als Schaden berechnen.

meliksah44 
Fragesteller
 07.12.2015, 14:49

hmm eigentlich ist er doch schon im Verzug oder ? Da er nach den ersten 3 Monaten nicht bezahlt hat und ansonsten haben wir ja nichts schriftlich festgelegt. Im Vertrag (schriftlich) lautete bezahlen bis spätestens 30.09.2015

franneck1989  07.12.2015, 14:55
@meliksah44

Du hast Recht, wenn das Rückzahlungsdatum auf den Tag genau festgelegt wurde, ist er bereits in Verzug.

Dann kannst du ab dem 01.10. den Verzugszins ansetzen. Darüber hinaus steht dir auch der gerichtliche Weg offen, z.B. über einen Mahnbescheid. Die Kosten dafür kannst du ebenfalls vom Schuldner fordern.

Vorsichtig wäre ich aber, wenn es zu einer Klage kommt (wenn der Schuldner z.B. dem Mahnbescheid widerspricht). Wie andere hier schon festgestellt haben, könnte ein Gericht die vertraglichen Zinsen (250,-) als Wucher ansehen und zusammenstreichen.

meliksah44 
Fragesteller
 07.12.2015, 16:17
@franneck1989

das hört sich ja schon mal besser an Danke. Im Grunde genommen kann ich die Verzugszinsen schon vom 01.10 von ihm verlangen obwohl ich ihm vielleicht gesagt habe ja wir verlängern den Darlehen um weitere 3 Monate ?

mepeisen  07.12.2015, 18:11
@meliksah44

Nein. Die 3 Monate sind eine Stundung. Du musst dich an diese Stundung halten. Er ist frühestens am 31.1.2016 in Verzug. Du kannst du auf den Kopf stellen, aber machen kannst du erst etwas, wenn dieser Tag erreicht ist und auch normale Verzugszinsen erst ab da verlangen.

verlangen kannst du es sicher. aber er wird es nicht zahlen müssen wenn er es nicht eill. die zinsen liegen bei über 60% effektiv aufs jahr gerechnet. da kannst du ihn dann zwar auf zahlung verklagen ein gericht wird das aber wahrscheiinlich anders sehen wie du

mepeisen  07.12.2015, 18:09
ein gericht wird das aber wahrscheiinlich anders sehen wie du

Ziemlich sicher sogar. Da die Zinsen ein Vielfaches des durchschnittlichen Zinses bei Banken ist, fällt der Kreditvertrag sowieso unter "Sittenwidrigkeit" bzw. könnte sogar, wenn eine Zwangslage vorlag, strafrechtlich relevant sein (Wucher).

Da dann noch mehr Zinsen zu verlangen, da setzt man sich ziemlich in die Nesseln als Gläubiger :-)

Meines Erachtens nein.

Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen zur Zeit 5 % über dem Basiszinssatz.

Grundlage ist hierzu § 288 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

Die mündliche Vereinbarung bezüglich der Verlängerung und der mündlich vereinbarten Zinsen wäre im Bestreitensfall zu beweisen.

Bezüglich der Verzugsetzung ist es notwendig, da Darlehen erst schriftlich durch ein nachweisbares Einwurfeinschreiben zur Rückzahlung fällig zu stellen. Ab der darin gesetzten Frist können dann Verzugszinsen geltend gemacht werden.

So etwas habe ich auch schon gemacht, habe mein Geld auch nicht zum vereinbarten Termin zurückerhalten und musste sogar vor Gericht ziehen. Ich habe dann aber doch nur die im Vertrag stehenden Zinsen erhalten. Der Richter hat mich belehrt, dass ich für die Überziehungszeit einen weiteren Punkt in den Vertrag hätte aufnehmen müssen. Daraus habe ich gelernt.

Verlangen kannst du es. Aber wahrscheinlich kannst du froh sein, wenn du ueberhaupt etwas zurueckbekommst.