Geklaut im Kaufland, welche folgen?

6 Antworten

Achso und bis du den Brief bekommst, also bei mir hat es nach der Aussage ca. 1 Monat gedauert. Ich musste zur einer persönlichen aussage, was im endeffekt aber besser ist, da du dort reuhe zeigen kannst und wenn der polizist merkt du zeigst reuhe so kommt das für dich besser und das verfahren wird eingestellt.

Da es unter einem Wert von 50€ ist braucht ihr euch keine sorgen machen da es sich dabei um eine leichte straftat handelt. Wenn ihr jedoch dafür sicherungen entfernt oder umgangen habt könnte es sein dass sozial stunden auf euch zu kommen. Das ganze wird zwar nicht im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt weil ihr das erste mal geklaut habt, jedoch gibt es ein anderes verzeichnis in dem es vermerkt wird und dort solange bleibt bis zu eurem 21.lebensjahr. euer zukünftiger arbeitsgeber sieht das aber nicht. Eseiden ihr werdet nochmal erwischt, dann kommt es ins Führungszeugnis und bleibt dort auch

Lailanhs 
Fragesteller
 03.08.2014, 15:20

wir haben keiner sicherungen entfernt oder so. da ist ja schließlich kein pieper. sozialstunden meinte er bekommen wir sicherlich nicht. zum glück

Wie lange es denn nun dauert bist du ne Antwort bekommst, kann dir hier kein Mensch sagen, nur dass es schon einige Monate dauern kann, auf deine Frage welche Folge es haben könnte: Wie die Polizeit dir schon sagte: Da ihr beide noch sehr jung seid und das erste mal geklaut habt bleibt es bei dem Hausverbot.

Mutti u. Vati wissen schon Bescheid? Wenn nicht: Kommt noch! Und das ist oft die schlimmste Folge solchen "Fehlverhaltens". Denn Eltern verhängen gerne strengere Strafen, als es ein Jugendrichter tun würde.

Lailanhs 
Fragesteller
 03.08.2014, 15:06

Ja, die eltern wurden von der Polizei benachrichtigt, da wir sonst nicht mit den zug nach hause hätten fahren können. Ohja das stimmt...

tuedelbuex  03.08.2014, 15:18
@Lailanhs
Ohja das stimmt...

Kommt schon wieder in Ordnung.....und die Lektion hast Du wohl auch gelernt. Ich glaube, die meisten Menschen haben mal "Mist" gebaut.

Ihr seid mit einem blauen Auge davon gekommen, eben weil ihr es das erste Mal gemacht habt und es wohl auch bereut. Bei Wiederholungstaten sieht es anders aus.

Ihr müßt diese Aussage machen, weil das zum verwaltungstechnischen Ablauf gehört. Sonst kommt nix weiter auf Euch zu.