Gekauften Kuchen weiterverkaufen?

3 Antworten

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Solange Du weißt was die Zutatenliste der einzelnen Kuchenstücke hergibt ist das ok. Vor allem solltest Du die Parameter des § 9 ZZulV kennen. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, falls eingesetzt Süßungsmittel und ob Aspartam drin ist. Dann benötigst Du die Kennzeichnung "enthält eine Phenylalaninquelle". Ausserdem wäre es gut die Alergene der Anlage 3 LMKV zu kennzeichnen. Auch Hygiene ist ein wichtiger Punkt, den Du beachten musst. Weiter kann es Dir passieren, das die ortsansässige Lebensmittelüberwachung bei Dir Proben ziehen möchte.

vacat 
Fragesteller
 06.08.2011, 11:15

Das ist mal eine Antwort! ;o) Ich gehe mal davon aus, dass es reichen würde, wenn ich die Deklaration der Originalverpackung daneben lege, denn die sollten ja wohl die Anforderungen der Auszeichnungspflicht erfüllen. Ein guter Rat! Danke!

Wenn du einen Gewerbeschein hast, dann ist das ok! So machen es ja viele Möchtegern-Internethändler. 1 Euro Artikel im Discouter erhaschen und dann für 6,99 Euro weiter verkaufen. Feine Art ist es nicht - aber so funktioniert das harte Geschäft.

Du solltest allerdings gucken, ob das wirklich billiger ist! Mehl, Butter, Zucker hat man daheim und kostet ein paar cent. Gekaufter Kuchen ist sauteuer, da zahlst du doch bestimmt 2 Euro für das Teil.

siller  05.08.2011, 14:14

Außerdem wäre es mir persönlich etwas zu peinlich wenn dann einer vor der ganzen Runde sagt: "das ist doch Kuchen von Aldi" :o)

Arjiroula  05.08.2011, 15:32
@siller

Und essen kann man das süße Zeug auch nicht wirklich!

vacat 
Fragesteller
 06.08.2011, 11:25

Wenn ich selber backe, muss ich die Hygieneanforderungen erfüllen. Leider habe ich es in meiner Mietswohnung versäumt, einen Bodenablauf zu installieren. ;o)

Darfst Du denn überhaupt Speisen anbieten?

Bedarf es dafür nicht einer besonderen Genehmigung und Gesundheitszeugnisse? Ich meine, mal sowas gehört zu haben das man sowas als "gewerblicher" vorweisen muss.

vacat 
Fragesteller
 06.08.2011, 11:18

Mein Gewerbeschein beinhaltet auch das Catering - was in diesem Fall ja zutrifft, da ich die Speisen nicht selbstgemacht, sondern nur "transportiert" werden. Ein Gesundheitszeugnis gibt es schon lange nicht mehr, nur noch die Hygienebelehrung (der sogenannte Frikadellenschein).