Geht der Kindesunterhalt vor Schulden?

7 Antworten

Der Unterhalt steht vor allem! Der Unterhalts titel steht fest wie er die Kohle auftreibt ist sein problem! Er muss den ganzen Betrag zahlen egal was er noch so für Rechnungen hat

chillig80  14.01.2013, 01:17

das ist so nicht richtig, er muss alle rechnungen zahlen, ansonsten haben die anderen auch ganz schnell rechtkräftige titel und es gibt keinen vorrang des unterhaltstitels

avaco  14.01.2013, 01:42
@chillig80

Quatsch! Wenn es einen Unterhaltstitel gibt ( den gibt es bestimmt) Muss er die darin Festgelegt summe zahlen. Es spielt keine Rolle wie viele Kredite oder sonstwas er zahlen muss. Er kann natürlich versuchen Den Unterhaltstitel zu ändern. Aber das klären dann die Anwälte weil nur per Gerichtsurteil geändert werden kann.

Gibt es mehrere Unterhaltstitel (also mehrere Kinder)kann es eine Reienfolge geben. Verdient das Kind dann irgendwann einen gewissen betrag selber muss der Vater auch nicht mehr zahlen....

Sollte er seine Kredite nicht mehr bedienen können können die natürlich auch Vorderungstitel erwerben. Ob ein Unterhaltstitel vorranig zu einem "Normalen" Vorderungstitel ist weiss ich aber nicht. Du hast aber recht... Er sollte sich nicht übernehmen sonst werden seine Probleme immer größer!

da geht nix vor nix. es gibt kein dies vor jenem. er muss schlicht allen verpflichtungen die er hat nachkommen. erst im falle einer pfändung (wegen kredit usw.) wäre es so, dass er wenn er unterhaltspflichtig ist einen höheren pfändungsfreibetrag hätte, was ihm es dann möglich machen würde seinen unterhalt zu bezahlen.

whiteTree  14.01.2013, 18:45

Falsch, Unterhalt hat Vorrang, im Ernstfall könnte da sogar eine niedrigere als die normale Pfändungsgrenze gelten. D.h. die Kreditgeber kriegen evtl. nichts wegen Pfändungsgrenze, Unterhalt kann aber trotzdem zumindest teilweise eingetrieben werden.

der unterhalt ist zu zahlen...

was er sonst für verpflichtungen hat, ist unerheblich

Man sollte sich nicht immer vom Unterhalt abhängig machen

Tikitanata  14.01.2013, 08:10

Unpassender Kommentar - es geht hier um einen Rechtsanspruch des Kindes und nicht um eine Lebenseinstellung der Kindesmutter!

keine sorge er muss zahlen