Gehaltszahlung?
Hallo,
ich habe seit dem 01.05. einen neuen Job. Nun habe ich die Information bekommen, dass ich mein erstes Gehalt erst am 23.06. bekomme. Ist das Rechtens? Ich muss natürlich Ende diesen Monats meine Fixkosten wie z.B. Miete bezahlen.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke vorab
4 Antworten
Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB)
Arbeitgeber müssen bei der Gehaltszahlung sowohl die gesetzlichen Bestimmungen für die Fälligkeit des Arbeitsentgelts beachten, als auch abweichende Regelungen in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen.
Üblich sind heute Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats in bargeldloser Form. Solche Regelungen, bei denen eine spätere Fälligkeit des Arbeitsentgelts vereinbart ist, sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden.
Arbeitgeber sollten die Gehaltszahlung nicht länger als bis zum 15. des Folgemonats hinauszögern. Denn darüber hinaus ist aus Sicht der Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitnehmer erreicht. Das LAG Baden-Württemberg entschied hierzu, dass eine Klausel, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers zum 20. des Folgemonats fällig sein sollte, unwirksam ist (Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17).
Rede mit der Firma und bitte um eine regelmäßige Abschlagszahlung am Monatsende (Ende Mai)...die Restzahlung kommt dann halt zu dem in der Firma üblichen Termin.
Nein, das ist nicht rechtens.
Kommt bestimmt gut, wenn du direkt im ersten Monat schon einen auf Paragraphenreiter machst...
Du könntest ja mal in der Personalabteilung fragen, ob das überhaupt stimmt, was du so gehört hast...
Nein, das ist nicht Rechtens. Wenn du zum 1.5. startest musst du für den Monat auch bezahlt werden.
Spätestens bis zum 1. des Folgemonats sollte dein Gehalt da sein.
Hast du mit der Personalabteilung oder deinem Chef schon gesprochen?
Spätestens bis zum 1. des Folgemonats sollte dein Gehalt da sein.
Sachlich falsch.
Echt? Also ernsthaft :D Wann dann? Ich dachte es muss immer bis zum 1. drauf sein.
Ich meine, dass der späteste Termin der 15. des Folgemonats ist. Dann muss aber zum Monatsende ein Abschlag gezahlt werden.
Bei Abrechnung nach geleisteten Stunden ist der Monatsletzte als Termin ja organisatorisch gar nicht möglich.
Steht aber alles im Gesetz, wenn du es ganz genau wissen willst.
Danke, wusste ich nicht.
Nein, noch nicht bzw. es kam die Begründung ich müsse erstmal ein Monat Vorarbeiten bevor ich dafür Gehalt bekomme
es kam die Begründung ich müsse erstmal ein Monat Vorarbeiten bevor ich dafür Gehalt bekomme
Puh. Wenn du weitere Jobs in Aussicht hast würde ich direkt kündigen. Bei solchen Arbeitgebern hast du immer wegen irgendwas Stress...
In einem Bewerbungsgespräch für einen Ausbildungsplatz meinte der Chef, dass man zuvor ein einjähriges Praktikum machen soll. Ich hab direkt abgelehnt und bin gegangen....
Das ist ja auch richtig. Gehalt gibt es oft erst im Nachhinein.
Dann müsste das Gehalt aber Ende Mai kommen. Ansonsten wurde ja schlichtweg nichts bezahlt.
Das ist korrekt.
ja Das stimmt. Aber erst am 23.06. für den Monat Mai ?
Wie schon in meiner Antwort geschrieben - das ist nicht rechtens.
Es sei denn, du bekommst Mindestlohn. Dann ist das erstaunlicherweise anders...
Habe auch einen Tarifvertrag bei IG Metall
Spätestens zum 15. des Folgemonats ist zumutbar. Es muss Dir jedoch ein Vorschuss zum Ende des Abrechnungszeitraums gewährt werden
Ja eben. Aber ich weiß nicht wie ich hier vorgehen soll