Gehaltserhöhung trotzt Wohnberechtigungsschein?

2 Antworten

Bei Einzug bzw. Beantragung werden Einkommensnachweise verlangt, dann gibt es in der Regel keine Kontrollen, wie ich gerade ich einigen Foren und Berichten gelesen habe.

Sofern das überhaupt geprüft wird (wovon mir nichts bekannt ist) wird eine Fehlbelegungsabgabe fällig. Sowas passiert aber in der Regel nur, wenn eine weitere Person mit Zustimmung der Wohnungsbaugesellschaft einzieht. Ansonsten werden die Gehälter nicht regelmäßig überprüft. Die Miete wird nicht erhöht.