Gehalt - Steuern wurden nicht abgezogen sondern mit-ausgezahlt?
Hallo, ich habe am 13. Januar 2017 mein Gehalt erhalten vom Dezember 2016. Wir bekommen unseren Gehalt immer gegen Mitte des nächsten Monats ausbezahlt.
Mit großer Freude habe ich ein viel höheres Gehalt ausbezahlt bekommen als ich hätte bekommen sollte. Meine Lohnabrechnung kam heute mit der Post. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Steuern nicht abgezogen wurde sonder mitgerechnet, so dass ich keine Steuern bezahlt habe. Ist das ein Lohnsteuerausgleich oder was kann das sein?
Min männlich, 30 Jahre alt und habe Lohnsteuerklasse 1 - weder Verheiratet noch Verschwägert und sonstige Bezüge wie Halbwaisenrente oder ähnliche habe ich auch nicht.
6 Antworten
Das kann beides sein ein vorweggenommener Ausgleich, oder die hat einfach die Plus und minus Taste,vertan.
Ich würde Fragen.
Der Lohnstwuerausgleich kommt vom Finanzamt. Nicht vom Arbeitgeber.
Frage im Lohnbüro nach.
eben komplett falsch .....
Arbeitgeber = Lohnsteuerjahresausgleich
Finanzamt = Einkommensteuererklärung.
Noch was unklar?
da waren oder sind wohl dilletanten in der lohnbuchhaltung am werk. jeder betrieb, der menschen beschäftigt, muss eine maschinelle lohnabrechnung erstellen, da eine manuelle nur noch in ausnahmefällen zulässig ist.
check mal, ob die richtige steuerklasse berücksichtigt wurde. eigentlich ist das auch ein probelm deines arbeitgebers, weil der für die abführung der einbehaltenen lohnsteuer ans finanzamt zuständig ist. macht er das nicht oder falsch, haftet er spätestens bei der nächsten betriebsprüfung und muss das nachzahlen, ohne dass es dir nachberechnet werden darf.
doch, das darf sie im rahmen der gesetzlichen oder tariflichen verfallfristen für ansprüche aus dem arbeitsverhältnis. wenn die das selbst merken, kann das durchaus im nächsten monat mit einer korrektur-abrechnung zu deinen lasten korrigiert werden.
frage am besten nach, dass ist die beste lösung als 3 monate zu warten, ob es korrigiert wird. bis dahin hast du das geld ohnehin schon ausgegeben.
die Dilletanten haben § 42 b EStG angewendet .....
wozu der Arbeitgeber i.d.R. VERPFLICHTET ist ....
(außer der Arbeitnehmer beantragt, dass bei ihm der Ausgleich nicht durchgeführt werden soll)
wer ist jetzt der Dilletant?
und, zur Betriebsprüfung:
der Arbeitgeber MUSS die Daten verwenden, die ihm per Elstam zur Verfügung gestellt werden.
ich habe NOCH NIE in einer BP erlebt, dass der Arbeitgeber für fehlerhafte Lohnsteuerklassen zur Kasse gebeten wurde ....
wenn du von der Materie keine Ahnung hast lass bitte die Antwort
Möglicherweise hat der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gem. § 42b EStG durchgeführt. Das müsste aber auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sein - schau mal genau nach.
Durch den Lohnsteuerjahresausgleich wird die vom Arbeitgeber zu viel abgeführte Lohnsteuer gutgeschrieben. Eine höhere Erstattung von Lohnsteuer kann sich dabei z.B. bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn oder schwankenden Bezügen ergeben.
Der Lohnsteuerjahresausgleich hat nichts mit der Einkommensteuererklärung durch den Steuerpflichtigen zu tun. Es wird quasi nur der Lohnsteuerabzug geglättet - also dem am Ende des Jahres bekannten Jahresbrutto angepasst. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann dennoch nach § 46 (2) EStG i.V.m. § 56 EStDV bestehen.
der Arbeitgeber hat nach § 42 b EStG einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt (und NUR der Arbeitgeber kann diesen durchführen).
anscheinend war dein Jahresverdienst entsrepchend niedrig, da ansonsten die Steuern nicht zurückgeführt worden wären.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ab welchen Betrag hat man einen niedrigen Jahresverdienst?
Danke für die schnelle Antwort. Alle Daten scheinen zu stimmen.
D.h. ich darf mich freuen über mein jetziges Gehalt und die Firma darf nicht mehr das Geld abziehen bzw. eine Lohnkorrektur vornehmen?