Gegen Staatsanwalt vorgehen?

5 Antworten

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Wenn man mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA), ein Verfahren einzustellen, nicht einverstanden ist, kann man gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. I.d.R. hat man dafür 4 Wochen Zeit. Und dann kann es sein, dass seitens der StA die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Das Problem jedoch hast Du schon selbst angesprochen:

wenn es zu wenig Beweise oder nicht Relevant genug ist,

Wenn keine Beweise vorliegen und auch keine Aussicht besteht, dass bei neuerlichen Ermittlungen welche auftauchen oder es sich um einen absoluten Bagatellfall handelt, was soll es dann bringen??

Greenfox05  28.02.2014, 08:33

Danke für den Stern :)

"Sein Recht" bekommt man sowieso nicht mit einem Strafverfahren. Weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz noch sonst irgendwas. In einem Strafverfahren geht es darum, einen Straftäter wegen einer Straftat zu bestrafen. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man "sein Recht" bekommen will, dann muß man zivilrechtlich klagen. Da hat die Staatsanwaltschaft nix mit zu tun.

Gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft steht dem Tatopfer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Dann wird die Entscheidung noch einmal von der Generalstaatsanwaltschaft überprüft.

Du solltest hier zwischen Strafrecht zu Zivilrecht unterscheiden.

Der Staatsanwalt tritt nur bei Strafsachen in Aktion. Ein Strafverfahren hat jedoch nichts mit dem Durchsetzen deiner Rechte zu tun. Hier geht es einzig und allein um die Strafverfolgung. Wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen lässt oder gar keine Anklage erhebt, kannst du zwar Beschwerde einlegen, die Aussichten auf Erfolg sind jedoch recht gering. Selbst wenn du Erfolg hast, bringt dir dies keinen Vorteil.

Willst du dein Recht durchsetzen, so kannst du dies nur über eine zivilrechtliche Klage tun. Die Staatsanwaltschaft hat hiermit nichts zu tun. Das Zivilgericht spricht auch keine Strafen aus sondern regelt einzig und allein zivilrechtliche Streitigkeiten unter 2 oder mehr Parteien.

es geht jetzt um dein Recht in deiner Frage, also, du willst an dein Recht kommen, weil du geschädigt wurdest. Es geht dir nicht um die Bestrafung des Täters. Na dann mußt du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

jockl  16.02.2014, 10:01

Was aber wie oft, Zivilrecht erst greifen kann, wenn ggf. das Strafrecht abgearbeitet ist ?

DerTroll  16.02.2014, 10:09
@jockl

an sich nicht. Beides ist unabhängig voneinander.

Wenn überhaupt, macht da nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Sinn. Diese aber muss auch mit Juristen-Deutsch sehr gut formuliert sein.